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an das eine und das andere Ende des Packets zu liegen kommen.
Von diesen Packeten sind je höchstens 10 zusammengebunden, in starkes
Papier gewickelt und verschnürt, in eine Holz- oder starke Blechkiste zu
verpacken, welche mit Heu, Stroh oder ähnlichem Material auszufüllen
ist. Diese Kiste ist in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren
Wandstärke nicht unter 25 Millimeter betragen darf.
(2) Die elektrischen Zündungen an Holzstäben sind in
hölzerne Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden- und
Seitenwandstärke und mindestens 20 Millimeter Stirnwandstärke, deren
Länge um 8 Centimeter größer ist als die der Zünder, derart zu
verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Zünder enthält, und daß an
jeder Stirnwand die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher befestigt
ist, so daß kein Zünder einen anderen oder die Wandungen berühren
und ein Schlottern nicht eintreten kann. Höchstens je 10 solcher Kisten
sind in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken.
3. Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter à 3
bis 6 sinngemäß Anwendung.
c. Friktionszünder
sind in nachstehender Weise zu verpacken:
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer
Papierverklebung derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiber-
drahtöse greift.
2. Höchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu ver-
einigen. Diese Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle
(Wollin) und darüber in Papier zu schlagen, wogegen deren
umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine aufgebundene, un-
gefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier-
kappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen
werden, daß in keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung
mit den Reiberdrähten kommen kann, um ein Hängenbleiben oder
Herausreißen des Reiberdrahts beim Herausnehmen der Zünder
oder bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten.
3. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache
Kiste zu legen, deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht über-
steigen darf.
4. Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holz-
wolle mit großer Sorgfalt dicht auszufüllen.
5. Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktions-
zünder richtet, muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretter-
wänden bestehen, welche weder Risse noch Astlöcher aufweisen und