Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

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an das eine und das andere Ende des Packets zu liegen kommen. 
Von diesen Packeten sind je höchstens 10 zusammengebunden, in starkes 
Papier gewickelt und verschnürt, in eine Holz- oder starke Blechkiste zu 
verpacken, welche mit Heu, Stroh oder ähnlichem Material auszufüllen 
ist. Diese Kiste ist in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken, deren 
Wandstärke nicht unter 25 Millimeter betragen darf. 
(2) Die elektrischen Zündungen an Holzstäben sind in 
hölzerne Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden- und 
Seitenwandstärke und mindestens 20 Millimeter Stirnwandstärke, deren 
Länge um 8 Centimeter größer ist als die der Zünder, derart zu 
verpacken, daß die Kiste höchstens 100 Zünder enthält, und daß an 
jeder Stirnwand die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher befestigt 
ist, so daß kein Zünder einen anderen oder die Wandungen berühren 
und ein Schlottern nicht eintreten kann. Höchstens je 10 solcher Kisten 
sind in eine hölzerne Ueberkiste zu verpacken. 
3. Im Uebrigen finden die vorstehenden Bestimmungen unter à 3 
bis 6 sinngemäß Anwendung. 
c. Friktionszünder 
sind in nachstehender Weise zu verpacken: 
1. Das Reiberdrahtende eines jeden Friktionszünders ist mit einer 
Papierverklebung derart zu versehen, daß dieselbe über die Reiber- 
drahtöse greift.  
2. Höchstens 50 Stück Friktionszünder sind in ein Bündel zu ver- 
einigen. Diese Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle 
(Wollin) und darüber in Papier zu schlagen, wogegen deren 
umgebogene Reiberdrahtenden zuerst in eine aufgebundene, un- 
gefüllte und darüber in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier- 
kappe zu legen sind. Hierbei muß jedoch genau darauf gesehen 
werden, daß in keinem Falle die Holzwolle in direkte Berührung 
mit den Reiberdrähten kommen kann, um ein Hängenbleiben oder 
Herausreißen des Reiberdrahts beim Herausnehmen der Zünder 
oder bei Herabnahme der Papierkappe zu verhüten. 
3. Mehrere auf diese Art hergerichtete Bündel sind in eine einfache 
Kiste zu legen, deren Bruttogewicht 20 Kilogramm nicht über- 
steigen darf. 
4. Die Hohlräume in den Kisten sind mit Papierabfällen oder Holz- 
wolle mit großer Sorgfalt dicht auszufüllen. 
5. Die Kiste selbst, deren Länge sich nach der Länge der Friktions- 
zünder richtet, muß mindestens aus 22 Millimeter starken Bretter- 
wänden bestehen, welche weder Risse noch Astlöcher aufweisen und
	        
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