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seh- und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
NB.
München, den 9. März 1886.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 7. März 1886, die Ausstellung von Leichenpässen betr. — Hodldienst-Nachricht. —
Verleihungen der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone Bayern. Koöniglich Allerhöchste
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Kaiserlich Türkisches Generalconsulat in München.
Nr. 3,117.
Bekanntmachung, die Ausstellung von Leichenpässen betr.
Rönigliches Staatsministerium des Innern.
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1867 (Reg.-Bl.
S. 129), vom 31. Dezember 1874 (Ges.= und Verordn.-Bl. 1875 S. 16) und vom
23. November 1879 (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 1523) wird weiter bekannt ge-
geben, daß seitens der Königlich Sächsischen Regierung dem Direktor der vereinigten
Landesanstalten zu Hubertsburg in seiner Eigenschaft als Vorsteher des dortigen selbst-
ständigen Gutsbezirkes die Berechtigung zur Ausstellung von Leichenpässen für die in den
genannten Anstalten Gestorbenen verliehen worden ist.
München, den 7. März 1886.
Frhr. v. Feiligsch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Nies.
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