Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1886. (13)

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seh- und Verordnungs-Blatt 
für das 
Königreich Bayern. 
NB. 
München, den 9. März 1886. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 7. März 1886, die Ausstellung von Leichenpässen betr. — Hodldienst-Nachricht. — 
Verleihungen der Würde eines lebenslänglichen Reichsrathes der Krone Bayern. Koöniglich Allerhöchste 
Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration. — Kaiserlich Türkisches Generalconsulat in München. 
  
Nr. 3,117. 
Bekanntmachung, die Ausstellung von Leichenpässen betr. 
Rönigliches Staatsministerium des Innern. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachungen vom 11. Februar 1867 (Reg.-Bl. 
S. 129), vom 31. Dezember 1874 (Ges.= und Verordn.-Bl. 1875 S. 16) und vom 
23. November 1879 (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 1523) wird weiter bekannt ge- 
geben, daß seitens der Königlich Sächsischen Regierung dem Direktor der vereinigten 
Landesanstalten zu Hubertsburg in seiner Eigenschaft als Vorsteher des dortigen selbst- 
ständigen Gutsbezirkes die Berechtigung zur Ausstellung von Leichenpässen für die in den 
genannten Anstalten Gestorbenen verliehen worden ist. 
München, den 7. März 1886. 
Frhr. v. Feiligsch. 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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