Geseh-und Verorduuugs·Bluli
für das
Königreich Bayern.
Nr. 34.
München, den 3. Juli 1906.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 1. Juli 1906, den Nachbarortsverkehr zwischen dem Königreich Bayern und dem Reichspostgebiete
betreffend. — Hofdienst-Nachricht. ’
—
Nt.697511
Bekanntmachung, den Nachbarortsverkehr zwischen dem Königreich Bayern und dem Reichspostgebiete
betreffend.
M. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Nachstehend wird eine mit Gültigkeit für den Postverkehr zwischen Bayern und dem
Reichspostgebiet erlassene Verordnung des Reichskanzlers vom 29. Juni 1906, betreffend
unzureichend frankierte Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben des Ortsund
Nachbarortsverkehrs, bekannt gegeben.
München, den 1. Juli 1906.
J. V.
Staatsrat Dr. v. Ebermayer.
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