333
162
[160
163
161
164
(162)
165
1631
166
164)]
derartige Rückstände von Fischspeck und Robbenspeck; Grieben (Rück-
stände beim Ausschmelzen des Talges aus Thierfett) und Griebenkuchen;
todte Thiere, zweifellos zum Genusse nicht verwendbar, auch getrocknet,
und ähnliche thierische Abgänge
D. Erzeugnisse landwirthschaftlicher Nebengewerbe.
Müllereierzeugnisse aus Getreide, Reis und Hülsenfrüchten.
Mehl, auch gebrannt oder geröstet:
aus Getreide mit Ausnahme von Hafer, aus Malz (mit Ausnahme
des gebrannten oder gerösteten Malzmehls), aus Reis oder Hülsen-
früchteen . . .. . . . . . ..
ausHafer.......................................... «..
Reis,polixt..............................................
Anmerkung. Polirter Reis zur Herstellung von Stärke unter Ueber—
wachung der Verwedgggggagagaa .. .. .. ...
Graupen, Gries und Grütze aus Getreide; auch Reisgriies
Sonstige Müllereierzeugnisse:
aus Getreide (auch gemalztem) mit Ausnahme von Hafer oder aus
Hülsenfrüchten; auch gewalzter Reis
aus Hafer, auch gemalztem
Anmerkung zu Nr. 162 I160|], 164 162] und 165 [163]. Der Bundes-
rath ist befugt, für bestimmte Grenzstrecken im Falle eines örtlichen Bedürfnisses
die zollfreie Einfuhr von Müllereierzeugnissen — mit Ausnahme von Reisgries
und von gewalztem Reis — in Mengen von nicht mehr als 3 Kilogramm,
nicht mit der Post eingehend, für Bewohner des Grenzbezirkes nachzulassen.
Erzeugnisse der Oelmüllerei und der sonstigen Gewinnung
fetter Oele.
(166/7 [164/5) Fette Oele:
in Fässern:
Rapsöl und Rübbkseeeeee-ee-t
Leinöl
Bucheckernöl, Erdnußöl, Mohnöl, Nigeröl, Sesamöl und Sonnen-
blumenöl
Anmerkung. Sesamöl, amtlich ungenießbar gemacht (denaturirt)
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Zollsatz
für 1 Doppel-=
zentner
Mark
frei
1875
1875