7
Nach diesen Grundsätzen sind die in der Anlage beigeschlossenen
Lehrpläne für die höheren Schulen ausgearbeitet. Dieselben sind,
unter den nachher zu bezeichnenden Modalitäten, mit dem Beginne
des Schuljahres Ostern 1882/83 zur Ausführung zu bringen.
Vorausgesetzt ist für die Ausführung der vorliegenden Lehrpläne,
daß die an der weit überwiegenden Mehrheit der höheren Schulen
geltende Einrichtung der Jahreskurse — und zwar, sofern nicht
Wechselcöten bestehen, von Ostern zu Ostern — und der Jahresversetzungen
überall zu strenger Durchführung gelange, und das
an einzelnen Anstalten noch zugelassene Zusammendrängen der für
Jahresdauer bestimmten Lehraufgabe einer Klasse auf ein Semester
ebenso wie die Theilung der drei unteren, auf Jahresdauer bestimmten
Klassen in zwei aufsteigende Klassen von je halbjähriger Lehrdauer
abgestellt werde. Im Hinblicke darauf, daß die unvermeidliche
Hast des Unterrichtes bei semestralem Zusammendrängen des Jahrespensums
die Freudigkeit der Schüler an dem Gelingen ihrer Arbeit
und die Sicherheit der Aneignung des Lehrstoffes gefährdet, und
daß andererseits die Zerlegung der Jahreskurse in semestrale Abtheilungen
die Lehrzeit der Schüler thatsächlich zu verlängern pflegt,
ist für den Erfolg des Unterrichtes und im Interesse der Jugend
entscheidender Werth darauf zu legen, daß die bezeichneten Abweichungen
von den Jahreskursen und Jahresversetzungen, wo sie noch
bestehen, baldigst abgestellt werden. Nicht als Abweichung ist zu
betrachten, wenn in Klassen von zweijähriger Lehrdauer, welche in
allen Lehrgegenständen ungetrennt unterrichtet werden, einzelnen
Schülern die Versetzung in die obere Abtheilung, welche sie nach
einjährigem Besuche der Klasse noch nicht erreicht hatten, nach anderthalbjährigem
Besuche bewilligt wird.
Durch die den Lehrplänen beigefügten Erläuterungen ist auf
einige wesentliche Gesichtspunkte hingewiesen, welche für das Verfahren
beim Unterrichte und insbesondere für das Maß der an die
Schüler zu stellenden Ansprüche einzuhalten sind. Die Lehrkollegien
und deren Vorsteher werden darin einen Anlaß zu erneuten didaktischen
Erwägungen finden, um so mehr, da sie sich der Ueberzeugung
nicht verschließen können, daß durch eine Reihe thatsächlich
bestehender und nicht zu ändernder Umstände die ersprießliche Ertheilung
des Unterrichtes an den höheren Schulen erheblich erschwert
wird.
Die Ansprüche, welche an die Lehrer der höheren Schulen bezüglich
der Höhe und des Umfanges ihrer wissenschaftlichen Studien
gestellt werden müssen, haben zu einem Ueberwiegen des FachlehrersyUe
an diesen Anstalten geführt. Man wird diese Entwickelung
niun an sich für einen Nachtheil anzusehen haben; denn ein Lehrer,
welcher seinen Gegenstand in voller Sicherheit beherrscht, kann vorzugsweise
das Interesse für denselben wecken und Erfolge des Un-