337
186
1841.
187
185
188
186!
189
1871
190
188
191
189)
192
190)
193
191)
194
192)
Bier aller Art; Malzextrakt in dünnflüssigem Zustand, auch mit Heil-
mittelzusätzen.
EIEEIIIIEIIEIIIEIIIIEIIIIIIIIIEIIEIIEIMEIELIIELIIIEIBIEIIIIIEIIII
Essig und Hefe.
Essig aller Art:
in Fässern oder Küben.
in anderen Behältnissen
Anmerkung. Essig mit mehr als 15 Cewichtstheilen Essigsäure in 100
ist wie Essigsäure zu verzollen.
6HHeeese-so- -
(188/9 I186/70 Hefe:
Weinhefe:
flüssig
trocken oder teigariga
andere Hefe aller Art .. .. .. . . . .. . .. . . . .. .... . . . .. .. . .. . . . . ..
Wasser und Eis.
Nineralvasser, natürliches und künstliches, einschließlich der Flaschen und
rüge
Anmerkung. Mineralwasser in Flaschen, die einem Solle von mehr als
3 Mark, oder in Krügen, die einem solchen von mehr als 1 Mark für 1 Doppel-
zentner unterliegen, wird mit den Umschließungen nach deren Beschaffenheit verzollt.
Anderes natürliches Wasser, auch destillirt; Eis, rohes, natürliches und
künstliches
Abgänge von der Verarbeitung landwirthschaftlicher
Erzeugnisse.
Kleie, auch gepreßte Maiskleie (Maiskuchen), Reisabfälle (Abfälle beim
Schälen und Poliren von Reis), ausschließlich als Viehfutter ver-
wendoreeeeeeees.
Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Oele, auch gemahlen oder in
der Form von Kuchen (Oelkuchen); auch Mandelkleie
Rückstände von der Stärkeerzeugung, ausschließlich als Viehfutter ver-
wendbar; Branntweinspülicht (Schlempe), auch getrocknet; Melasse-
schlzhhhn.
Sollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
10
48
24
1,50
65
frei
frei
frei
frei
frei