Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1902. (36)

— 371 — 
  
  
483 
484 
485 
486 
  
gebleicht, gefärbt, bedruckt: 
bis Nr. 14 englisch. . . .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. .. .. . .. . . ... 
über Nr. 14 englisch. .. . . . . . . . . . .. . . .. . .. .. . . . . . . .. . . .. 
Garn aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne Beimischung von 
Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen, in Aufmachungen für den 
Einzelverkauf: 
eindrähtttttgagagaa . . . . . . .. 
zwei- oder mehrdrähtig (gezwirnt) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 
Waaren aus Gespinnsten von Spinnstoffen des 
Unterabschnitts D. 
(484/5) Seilerwaaren aus Spinnstoffen des Unterabschnitts D ohne 
Beimischung von Baumwolle oder thierischen Spinnstoffen: 
Taue, Seile, Stricke, Bindfaden (lediglich durch Zusammendrehen von 
Seilfäden /starken eindrähtigen Seilergarnen] hergestellte nicht schnur- 
artige Seilerwaaren): 
im Durchmesser von 5 Millimeter oder darübr .. . 
im Durchmesser von mehr als 1, aber weniger als 5 Millimeter, 
auch in Aufmachungen für den Einzelverkaff. 
Anmerkung. Seilerwaaren der vorbezeichneten Art im Durchmesser von 
1 Millimeter oder darunter werden wie zwei= oder mehrdrähtiges Garn verzollt. 
Eimer, Gurte, Hängematten, Netze, Schläuche, Sohlen, Strickleitern, 
Tragbänder, Treibriemen und andere vorstehend nicht genannte Seiler- 
waaren, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
dadurch unter höhere Zollsätze fallen 
(486/7) Fußbodenteppiche, im Stücke als Meterwaare eingehend oder 
abgepaßt (ohne Näharbeit), aus losen, gedrehten oder versponnenen 
Jute-, Manilahanf-, Agave-, Ananas= oder Kokosfasern, auch 
gemischt mit anderen pflanzlichen Spinnstoffen oder Gespinnsten 
oder mit Rindvieh-, Hirsch-, Hunde-, Schweine= oder ähnlichen 
groben Thierhaaren oder Gespinnsten daraus, soweit sie nicht unter 
Nr. 427 (425)] fallen: 
geknüpfftt:::: 
  
Jollsatz 
für 1 Doppel. 
zentner 
Mark. 
12 
13 
36 
70 
10 
36 
60
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.