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Loht
Schlacken, zu Bau= oder Pflastersteinen gefomt ·.......
Papier und Pappe aus Asbest, in Bogen, Rollen oder Platten, auch
mit Einlagen von Draht oder Drahtgeflecht aus unedlen Metallen
oder Legirungen unedler Metalle:
ungeformt (unbeschnitten oder nur rechtwinklig beschnittrenn
geformt, auch durchlotttttttt . . . . . . . . . . ..
Garne, Schnüre, Stränge, Stricke und Seile aus Asbest, auch in Ver—
bindung mit anderen Spinnstoffen oder mit einer Seele aus unedlem
Metalle (mit Ausnahme der Dichtungsschnüre). . .. . . . . . . . . . . . . ..
Gewebe aus Asbest, auch in Verbindung mit anderen Spinnstoffen oder
mit Kette oder Einschlag von Draht aus unedlen Metallen oder Le—
girungen unedler Metalllaa . . . . . . . . . . ..
Anderweit nicht genannte Waaren aus Asbest, Asbestpapier oder Asbest—
geweben (z. B. Asbestkautschukgewebe [gekautschukte Asbestwaarens,
Handschuhe, Kleider, Masken, Mützen, Shluche Schuhe aus Asbesi—
geweben, auch gekautschukten); alle diese Waaren auch in Verbindung
mit anderen Stoffen b soweit sie nicht dadurch unter höhere Zollsätze
fallen.
Waaren ganz oder theilweise aus Meerschaum oder Nachahmungen davon:
in Verbindung mit natürlichem oder künstlichem Bernstein; Cigarren-
und Cigarettenspitzen aus Meerschaum, mit Vorrichtungen zur
Befestigung von Mundstückhken . ..
andere, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter höhere Zollsätze fallen ...
Jet (Gagat), auch Kännelkohle und Nachahmungen von Jet:
rohe nur gespaltene t geschnittene oder gesägte Platten oder Stücke
geschliffene oder polirte Matten oder Stüscen
Waaren ganz oder theilweise aus Jet, Kännelkohle oder Nachahmungen
von Jet, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen
unter höhere Zollsätze falllen . . . . . . ..
Waaren ganz oder theilweise aus Bernstein, natürlichem oder künstlichem,
soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen unter höhere
Lollsätze fallllen.
llgenru Anmerkungen zum dreizehnten Abschnitte.
1. Mosaiksteine (Steinwürfel für Mosaikfußböden), aus Steinplatten her-
gestellt, werden wie die letzteren vergollt.
2. Matten, Steinmetzarbeiten und andere Waaren aus künstlichem Marmor
werden wie solche aus natürlichem Marmor verzollt.
Reichs-Gesetzbl. 1902. 88
Zollsatz
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
frei
10
24
40
60
400
200
200