906
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908
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911
Andere nicht besonders genannte Maschinen:
von 40 Kilogramm oder darunter
von mehr als 40 Kilogramm bis 1 Doppelzentner
von mehr als 1 Doppelzentner bis 2 Doppelzentner
von mehr als 2 Doppelzentner bis 4 Doppelzentner
von mehr als 4 Doppelzentner bis 10 Doppelzentner
von mehr als 10 Doppelzentner bis 50 Doppel-
zennen ..
von mehr als 50 Doppelzentner bis 100 Doppel-
zennen:n:n:n . . . . ..
von mehr als 100 Doppelzentner . . . . . . . . . . . .
bei einem Rein—
gewichte
der Maschine
B. Elektrotechnische Erzeugnisse.
Dynamomaschinen, Elektromotoren, Umformer, sowie fertig gearbeitete
Anker und Kollektoren; Transformatoren und Drosselspulen:
- „ « von5Doppelentneroderdarunter......
lmzeglegegxsägejsxgm von mehr als" bis 30 Doppelzentner
genstan von mehr als 30 Doppelzentner .
Anmerkung. Maschinen in fester Verbindung mit einem Dynamo-Generator
oder Motor unterliegen der Verzollung nach den Sätzen des Unterabschnitts A.
Elektrizitätssammler und deren Ersatzplatten (Elektroden):
ohne Verbindung mit Zellhorn (Celluloid), ähnlichen Formerstoffen
oder Hartkautscck . . . . .. . . . .
in Verbindung mit Zellhorn (Celluloid), ähnlichen Formerstoffen
oder Hartkautschuk .. . . . . . . . . . . . . . .. . .. . .. .. .. . . .. . ...
Kabel zur Leitung elektrischer Ströme, in Folge ihrer Umschließung mit
Schutzhüllen aus Metall in Form von Hülsen (Mänteln), Blechen,
Drähten, Bändern oder dergleichen zur Verlegung in Wasser oder
Erdegeeignet...........................................
Bogenlampen und Gehäuse für solche:
Bogenlaahmen . . . ..
vollständige Gehäuse für Bogenlampen in Verbindung mit Glas—
glocken, auch umsponnen; Scheinwerfer; lichtstreuende Reflektoren
Elektrische Glühliudhen .. . . . ..
Zollsab
für 1 Doppel-
zentner
Mark.
15
12
10
9
S 1