Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

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Nro.  12.
Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.

7  Mant  den  7.  März  1851.  *7*

 

 

Inhalt.

Königl.  Dekrete.  Ordens-Verleihung.  —  Dienst-Nachrichten.

Verfügungen  der  Departements.  Fernere  Bekanntmachung,  betressend  den  Vollzug  der  K.  Deklaration
über  die  staatsrechtlichen  Verhältnisse  des  ritterschaftlichen  Adels.  —  Verfügung,  betressend  den  Bezug  von
patronatherrschaftlichen  Taren  und  Ewedirions:  Gebühren.  —  Termine  für  die  Prufung  der  Söglinge  des
Schulstandes.  —  Bekanntmachung  der  zum  akabemischen  Studium  höherer  Wissenschaften  ermächtigten
Junglinge.

Dieust-Erledigungen.

 

1
I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Ordens-Verleihung.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  4.  d.  M.
an  den  Ordens-Vice-Kanzler,  dem  General-Major,  Grafen  zur  Lippe  die  nachgesuchte
Erlaubniß  zu  ertheilen  geruht,  den  von  des  Königs  von  Preußen  Majestät  ihm  verliehenen
  St.  Johanniter-Orden  anzunehmen  und  zu  tragen.

*