91
Nro. 12.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
7 Mant den 7. März 1851. *7*
Inhalt.
Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung. — Dienst-Nachrichten.
Verfügungen der Departements. Fernere Bekanntmachung, betressend den Vollzug der K. Deklaration
über die staatsrechtlichen Verhältnisse des ritterschaftlichen Adels. — Verfügung, betressend den Bezug von
patronatherrschaftlichen Taren und Ewedirions: Gebühren. — Termine für die Prufung der Söglinge des
Schulstandes. — Bekanntmachung der zum akabemischen Studium höherer Wissenschaften ermächtigten
Junglinge.
Dieust-Erledigungen.
1
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Ordens-Verleihung.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 4. d. M.
an den Ordens-Vice-Kanzler, dem General-Major, Grafen zur Lippe die nachgesuchte
Erlaubniß zu ertheilen geruht, den von des Königs von Preußen Majestät ihm verliehenen
St. Johanniter-Orden anzunehmen und zu tragen.
*