Februar 1905. 169
geknüpft, daß sein Widerruf oder seine Suspension jederzeit aus veterinärpolizeilichen
Gründen erfolgen kann. Mit diesem Zugeständnis sind wir
nicht nur einem besonderen Wunsch der russischen Regierung entgegengekommen,
sondern auch den besonderen Verhältnissen des oberschlesischen
Industriebezirks. Da dies oberschlesische Schweinekontingent nicht über
die Grenzen jenes Bezirks ausgeführt werden kann, so ist die wirtschaftliche
Rückwirkung dieses Zugeständnisses auf unsere Gesamtproduktion
an Schweinen nicht von erheblicher Bedeutung.
In noch engeren Grenzen hält sich das Zugeständnis, das wir
durch Zulassung eines Kontingents von österreichisch-ungarischen
Schweinen zur Abschlachtung in Schlachthöfen an den sächsischen und
bayerischen Grenzen Osterreich gegenüber gemacht haben. Da die Abschlachtung
dieser Schweine in den Schlachthöfen sofort zu erfolgen hat,
sie also das Inland nicht lebend berühren, so erschien dieses Zugeständnis
vom veterinärpolizeilichen Standpunkte aus nicht bedenklich. Außerdem
ist das Fleisch dieser 80000 Schweine zum Absatz nur zugelassen
in einer gewissen Anzahl von Städten und Industriezentren in Sachsen,
in Bayern und in zwei thüringischen Städten, wo die Bevölkerung wegen
ihrer raschen Zunahme imstande sein wird, es mit Leichtigkeit aufzunehmen.
Die wirtschaftliche Rückwirkung dieser Konzession ist somit
keine erhebliche. Ob und wann Osterreich-Ungarn in der Lage sein
wird, diese ihm gemachte Konzession voll auszunutzen, bleibt übrigens
fraglich, da Osterreich-Ungarn gegenwärtig, wie Sie wissen, zur Deckung
seines Bedarfs an Schweinen genötigt ist, Schweine aus Deutschland zu
beziehen.
Meine Herren, trotz dieser Zugeständnisse, die wir haben machen
müssen, unterliegt es doch nicht dem mindesten Zweifel, daß die neuen
Verträge einen landwirtschaftsfreundlichen Charakter tragen. Sie bringen
unserer Landwirtschaft eine erhebliche Verbesserung ihrer Gesamtverhältnisse,
verglichen mit dem bisherigen Gesamtzustand eine Erhöhung des
Schutzes für die landwirtschaftliche Produktion in ihren Hauptzweigen.
Mit dieser Absicht sind wir in die Handelsvertragsverhandlungen eingetreten,
auf dieser Basis sind auch Erfolge erzielt worden. Wir
durften aber dabei nicht die Aufgabe außer Augen lassen, die Interessen
unserer Industrie und unseres Handels entsprechend wahrzunehmen.
Italien und Belgien hatten vor dem Eintritt in die Handelsvertragsunterhandlungen
ihre Zolltarife nicht geändert. Diesen Ländern
gegenüber spielten auch unsere landwirtschaftlichen Zollerhöhungen keine
erhebliche Rolle. Deshalb ist es auch gelungen, gegenüber Italien und