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Preußen.
Süddeutsch-
Kebersicht der Ereignisse des Tahres 1869.
Justizminister an die Stelle des Grafen zur Lippe, sehr geeignet,
den Geist desselben nach und nach mit demjenigen des norddeutschen
Bundes in Einklang zu bringen. Selbst Graf Eulenburg, der
Minister des Innern, brachte endlich den Entwurf einer neuen Kreisordnung
für die sechs östlichen Provinzen ein, der von allen Parteien
wenigstens als eine brauchbare Verhandlungsgrundlage erkannt wurde.
Nur der Minister v. Mühler blieb derselbe wie bisher, indem er ein
umfassendes neues Unterrichtsgesetz zur Vorlage brachte. Daß es in
dieser Gestalt von einer Mehrheit des Abgeordnetenhauses angenommen
werde, davon war von vorne herein keine Rede und als er
bei einer anderen Gelegenheit dem Geiste des Hauses schroff gegenüber
trat, gab er dem Abgeordneten Ziegler zu einer glänzenden
Philippica Gelegenheit, die damit schloß: „Es bleibt nichts anderes
übrig als eine Adresse an den König mit dem Begehren: Dieser
Minister von Mühler muß fort.“ Vorerst kam es zu einer solchen
Adresse freilich noch nicht. Dagegen unterlagen die Versuche der
Gegner des norddeutschen Bundes selbst im Herrenhause: ein particularister
Antrag des Grafen zur Lippe gegen die doch von Sachsen
vorgeschlagene Einsetzung eines Bundesoberhandelsgerichts wurde mit
52 gegen 48 Stimmen verworfen; ebenso fiel aber auch im Abgeordnetenhause
ein von der Fortschrittspartei ausgegangener Antrag
auf Abrüstung d. h. auf Verminderung des Bundesheeres. Selbst
eine vermittelnde Tagesordnung der Nationalliberalen fand keine
Mehrheit. Letztere wollte über diese Frage vorerst keinen Conflict
mit der Regierung suchen und scheint überdieß der Ueberzeugung gewesen
zu sein, daß der norddeutsche Bund gerüstet bleiben müsse,
wie er es sei, so lange Frankreich nicht unzweifelhaft darauf verzichtet
haben werde, sich möglicher Weise doch früher oder später in
die deutschen Dinge gewaltsam einzumischen. Dagegen fand der
Antrag der Nationalliberalen Lasker und Migquel, sich für die Ausdehnung
der Competenz des Bundes auf das gesammte bürgerliche
Recht auszusprechen, trotz der Opposition der Particularisten die ansehnliche
Mehrheit von 218 gegen 116 Stimmen. Trotz aller
Schwierigkeiten consolidirt sich der norddeutsche Bund und die Majorität
des preußischen Abgeordnetenhauses ist es nicht, die demselben
Hemmnisse bereitet.
Dagegen läßt sich nicht läugnen, daß die Ausdehnung des