Full text : Der Preußische Ordens-Herold.

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Ber  Orden  poar  le  nerie.

Arkiunde

über  die  Stistüng  einer  besonderen  Klasse  des  Grdeus  pour  le  merite,
für  Wissenschaften  und  Künste.

Vom  31.  Mai  1842.

WTFir#  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden.  König  von  Preußen  2c.  2c.
Thun  kund  und  fügen  hiermit  zu  wissen,  daß  Wir  dem  Orden  Friedrichs  des  Großen:  pour  le
mérite,  welcher  seit  langer  Zeit  nur  für  das  im  Kampfe  gegen  den  Feind  errungene  Verdienst  verliehen
  worden  ist,  eine  Friedens-Klasse  für  die  Verdienste  um  die  Wissenschaften  und  die  Künste  hinzufügen
  wollen.

Aeltere,  wenngleich  seltene  Beispiele  bezeugen,  daß  eine  solche  Erweiterung  der  Statuten  ganz
der  ursprünglichen  Absicht  des  erhabenen  Stifters  des  Ordens  entspricht,  welcher  nicht  nur  durch  sein
Beispiel  Wissenschaften  und  Kunst  belebte,  sondern  sie  auch  durch  Königliche  Gunst  und  Auszeichnung
mächtig  zu  fördern  bestrebt  war.

Wir  wünschen  deshalb  durch  diese  Erweiterung  den  unsterblichen  Namen  Friedrichs  des
Zweiten,  an  dem  heutigen  10  2½  Jahrestage  seines  Regierungs-Antritts,  würdig  zu  ehren,  indem  Wir
darüber  verordnen,  wie  folgt:

8.  1.

Die  Friedens-Klasse  des  Ordens  pour  le  mérite,  für  die  Wissenschaften  und  Künste,  wird  nur
solchen  Männern  verliehen,  die  sich  durch  weit  verbreitete  Anerkennung  ihrer  Verdienste  in  diesen
Gebieten,  einen  ausgezeichneten  Namen  erworben  haben.  Die  theolegische  Wissenschaft  ist,  ihrem  Geiste
gemäß,  hiervon  ausgeschlossen.

8.  2.

Die  Zahl  der  Ritter  dieser  Friedens-Klasse  des  Ordens  pour  le  mérite  ist  auf  dreißig  festgesetzt,
  welche  der  deutschen  Nation  angehören,  und  bei  jedesmaligem  Abgange  wieder  ergänzt  werden
sollen.  Wieviel  von  dieser  Anzahl  aus  dem  Kreise  der  Gelehrten  oder  dem  der  Künstler  erwählt
werden,  behalten  Wir  Uns  vor,  jeder  Zeit  nach  den  Umständen  zu  bestimmen,  ohne  darüber  ein
bleibendes  Verhältniß  festzustellen.

8.  3.

Da  das  blaue  Kreuz  des  Ordens  pour  le  meérite,  seit  fast  einem  Jahrhundert  durch  Observanz,
  und  seit  der  Verordnung  vom  18.  Jannar  1810  statutenmäßig,  Eigenthum  des  Heeres  geworden
  ist,  so  sollen,  mit  Beibehaltung  der  Inschrift,  der  Farbe  und  der  einzelnen  Bestandtheile  desselben,
  die  Insignien  der  von  Uns  gestifteten  Klasse  für  Wissenschaften  und  Künste  die  hier  vorgeschriebene,
  durch  die  Zeichnung  erläuterte  Form  haben.  Der  doppelte  gekrönte  Namenszug  Friedrichs  des
Zweiten  umgiebt,  viermal  wiederholt,  in  Kreuzesform,  ein  rundes  goldenes  Schild,  in  dessen  Mitte

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