Full text : Grundzüge der deutschen Schulgesetzgebung.

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sprechend  eingerichtete  Oberschulen  übernehmen,  keineswegs  zu
leiden.  Im  Eegenteil.  Dolkstümlich  eingerichtete  Schulen,  wenn  sie
gut  sind,  bereiten  zwar  anders,  aber  ausgezeichnet  auf  weiterführende
Knstalten  vor.

Sachliche  Gründe  dagegen,  daß  diese  volkstümlich  gestalteten,
das  praktische  Leben  in  den  Dordergrund  stellenden  unteren  und
mittleren  Schulen  Kuschluß  an  weiterführende  Unstalten  erhalten  und
in  dieser  Beziehung  den  unteren  und  mittleren  Stufen  der  lediglich
auf  höhere  Unterrichtsstufen  vorbereitenden  Knstalten  gleichgestellt
werden,  sind  kaum  beizubringen.  Die  andere  Fassung  des  Lehrstoffes
  wird  den  meisten  Schülern  kaum  zum  Nachteil,  sondern  zum
Dorteil  gereichen.  Ein  Schüler,  der  im  praktischen  Rechnen  bereits
erheblich  gefördert  ist,  wird  in  der  Regel  der  Mathematik  ein  größeres
Interesse  und  Derständnis  entgegenbringen  als  ein  Schüler,  bei  dem
die  Dorbereitung  im  wesentlichen  eine  theoretische  ist,  und  die  Nenntnis
  der  praktischen  Knwendung  der  phusikalischen  und  chemischen
Lehren  erleichtert  in  den  meisten  Lällen  die  Erfassung  der  wissenschaftlichen
  Pbysik  und  Chemie  erheblich.  Der  so  geführte  Schüler
kennt  die  Bedeutung  des  Wissens  im  Leben  früher  als  das  Wissen
selbst.  Er  kommt  aus  dem  Leben  in  die  Wissenschaft  und  findet  dann
auch  den  Weg  von  der  Wissenschaft  ins  Leben  leichter  als  der  nur
theoretisch  Geschulte.  So  erzieht  man  praktische  Menschen  auch  für
die  höheren  Stellen.  Der  Weg  der  Kulturentwickelung  ist  übrigens
auch  von  der  praktischen  Derwendung  zur  theoretischen  Erkenntnis,
seltener  umgekehrt,  gegangen.  Kuch  von  diesem  GEesichtspunkt  aus
ist  volkstümlicher  Unterricht  als  Grundlage  für  höhere  Unterrichtsstufen
  jedem  andersgerichteten  Unterrichtsgange  gegenüber  minbestens
  gleichzustellen.

Bei  dieser  Organisation  könnte  jede  Stadt  mit  8  bis  10000  Einwohnern
  eine  Oberschule  erhalten.  Die  vielen  erziehlichen  Vorteile,
die  sich  dadurch  ergeben,  daß  die  Kinder  bis  zum  12.  Jahre  sämtlich
und  bis  zum  15.  Jahre  größtenteils  im  Elternhause  verbleiben,  sollen
nur  angedeutet  werden.