Was thut die Regierung? 311
einmal ein gegen den, welcher trotz ausdrücklicher Verweigerung dieselben
doch verkündigte? wies sie nicht zurecht, als sie mit der Prätention
der Unfehlbarkeit ihre Ansichten über Staatsrecht und Kirchenrecht,
über menschliche und göttliche Gesetze dem Ministerium und
dem König aufzudrängen und die schlimmsten Zeiten päpstlicher und
bischöflicher Allgewalt zurückzuführen suchten? Konnte die Regierung
dulden, daß sich in dem Staate Baiern eine zweite Regierung
neben ihr etablire oder vielmehr hoch über sie stelle, welche letztere
in allen Dingen von jener ersten unabhängig sei und allein dem
Volke anzugeben habe, in welchen Stücken und wieweit es jener
ersten Regierung Gehorsam schuldig sei? Dann gab es aber kein
Königreich Baiern mehr, sondern einen deutschen Kirchenstaat, welcher
für die Kurie eine günstige Ausfallpforte bildete, um von da aus
die übrigen deutschen Staaten mit ihrer schwarzen Garde zu überschwemmen.
Das Ministerium that zunächst nichts, ließ alle Eigenmächtigkeiten
ungerügt und brachte es nicht einmal zu einer Antwort
auf die Eingabe des Erzbischofs von München und auf die
bischöfliche Kollektiveingabe an den König. Der Grund dieser auffallenden,
die staatliche Autorität sehr kompromittirenden Indolenz
des Ministeriums lag in dem Zwiespalt desselben. Der Ministerpräsident
und Minister des Auswärtigen, Graf Bray, war nicht
umsonst von altfranzösischem Adel, nicht umsonst viele Jahre Gesandter
in Wien gewesen; seine Natur sträubte sich gegen ein energisches
Vorgehen gegen die Träger der Tiara, und so waren den
anderen Ministern, namentlich dem Kultusminister v. Lutz, welcher
wenigstens mit den Waffen des Geistes den römischen Gladiatoren
entgegentreten wollte, die Hände gebunden. Die einzige That der Regierung
war, daß sie im Juni eine Reihe von Artikeln, betitel „die
vatikanischen Dekrete und das bairische Staatsrecht“, veröffentlichen
lieb, um zu erklären, daß die Bischöfe durch die Verkündigung jener
Dekrete sich zwar einer Verletzung der Verfassung schuldig gemacht
hätten, daß aber die Regierung gesetzlich durchaus kein Mittel zur
Hand habe, dieselben dafür zur Strafe zu ziehen. Wären dann,
wenn dies die ganze Weisheit war, jene Artikel nicht lieber ungeschrieben,
jedenfalls ungedruckt geblieben?
All diese Vorgänge, das Benehmen der Bischöfe, die Erkommunikation
Döllinger's, die Zurückhaltung der Regierung, riefen
große Aufregung in München und im ganzen Lande hervor. In