Full text : Politische Geschichte der Gegenwart. V Das Jahr 1871. (5)

Was  thut  die  Regierung?  311

einmal  ein  gegen  den,  welcher  trotz  ausdrücklicher  Verweigerung  dieselben
  doch  verkündigte?  wies  sie  nicht  zurecht,  als  sie  mit  der  Prätention
  der  Unfehlbarkeit  ihre  Ansichten  über  Staatsrecht  und  Kirchenrecht,
  über  menschliche  und  göttliche  Gesetze  dem  Ministerium  und
dem  König  aufzudrängen  und  die  schlimmsten  Zeiten  päpstlicher  und
bischöflicher  Allgewalt  zurückzuführen  suchten?  Konnte  die  Regierung
dulden,  daß  sich  in  dem  Staate  Baiern  eine  zweite  Regierung
neben  ihr  etablire  oder  vielmehr  hoch  über  sie  stelle,  welche  letztere
in  allen  Dingen  von  jener  ersten  unabhängig  sei  und  allein  dem
Volke  anzugeben  habe,  in  welchen  Stücken  und  wieweit  es  jener
ersten  Regierung  Gehorsam  schuldig  sei?  Dann  gab  es  aber  kein
Königreich  Baiern  mehr,  sondern  einen  deutschen  Kirchenstaat,  welcher
für  die  Kurie  eine  günstige  Ausfallpforte  bildete,  um  von  da  aus
die  übrigen  deutschen  Staaten  mit  ihrer  schwarzen  Garde  zu  überschwemmen.
  Das  Ministerium  that  zunächst  nichts,  ließ  alle  Eigenmächtigkeiten
  ungerügt  und  brachte  es  nicht  einmal  zu  einer  Antwort
  auf  die  Eingabe  des  Erzbischofs  von  München  und  auf  die
bischöfliche  Kollektiveingabe  an  den  König.  Der  Grund  dieser  auffallenden,
  die  staatliche  Autorität  sehr  kompromittirenden  Indolenz
des  Ministeriums  lag  in  dem  Zwiespalt  desselben.  Der  Ministerpräsident
  und  Minister  des  Auswärtigen,  Graf  Bray,  war  nicht
umsonst  von  altfranzösischem  Adel,  nicht  umsonst  viele  Jahre  Gesandter
  in  Wien  gewesen;  seine  Natur  sträubte  sich  gegen  ein  energisches
  Vorgehen  gegen  die  Träger  der  Tiara,  und  so  waren  den
anderen  Ministern,  namentlich  dem  Kultusminister  v.  Lutz,  welcher
wenigstens  mit  den  Waffen  des  Geistes  den  römischen  Gladiatoren
entgegentreten  wollte,  die  Hände  gebunden.  Die  einzige  That  der  Regierung
  war,  daß  sie  im  Juni  eine  Reihe  von  Artikeln,  betitel  „die
vatikanischen  Dekrete  und  das  bairische  Staatsrecht“,  veröffentlichen
lieb,  um  zu  erklären,  daß  die  Bischöfe  durch  die  Verkündigung  jener
Dekrete  sich  zwar  einer  Verletzung  der  Verfassung  schuldig  gemacht
hätten,  daß  aber  die  Regierung  gesetzlich  durchaus  kein  Mittel  zur
Hand  habe,  dieselben  dafür  zur  Strafe  zu  ziehen.  Wären  dann,
wenn  dies  die  ganze  Weisheit  war,  jene  Artikel  nicht  lieber  ungeschrieben,
  jedenfalls  ungedruckt  geblieben?

All  diese  Vorgänge,  das  Benehmen  der  Bischöfe,  die  Erkommunikation
  Döllinger's,  die  Zurückhaltung  der  Regierung,  riefen
große  Aufregung  in  München  und  im  ganzen  Lande  hervor.  In