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sich endlich verloren, und der täuschende Heiligkeitsnebel, der
Alles umgab, was siändisch oder landschaftlich hieß, ist dem
Lichte der Wahrbeit endlich fast ganz gewichen. Es ging,
wie es gehen mußte. Die landesherrlichen Kollegien sind nach
und nach besser besetzt worden; eine unerschrockenere, gebildetere
Generation ist nachgewachsen, und man sah in einzelnen
landesherrlichen Kellegien oft solche Beispiele von Rechtschaffenheir,
Uneigennötzigkeit und Patriotismus, die man bei denen
vergeblich gesuchr hätte, deren nähere Pflicht das laute
Sprechen für Gemeinwohl zu seyn schien. Selbst die landesherrliche
Finanz-Administration hat in manchen Ländern an
zweckmäßiger Verwendung und lichtvoller Einrichtung, verglichen
mit der staͤndischen oder landschaftlichen Ockonomie, unendlich
gewonnen.
Nun bleibt es aber in der politischen Welk ein ewiges,
unveränderliches Naturgesetz, kein Korps im Staate, sey es
noch so hoch privilegirt und trage es auch den ehrwürdigsten
Namen, kann seinen Einfluß und Ansehen behalten, sobald
die persônliche Achrung, die auf dem gekannten Chorakter und
der gekannten Aufklärung der Mitglieder desselben beruht, vollig
zu verschwinden anfängt. Ist einmal die öffentliche Meinung
von dem Korps gewichen, so ist der hektische Tod desselben
gewiß, und freilich gehdrt denn noch leider auch zu diesem
bektischen Sterben, daß der Kranke selbst seine Gefahr am wenigsten
ahnt.
Nur noch ein paar Worte von einigen einzelnen Stücken
dieser Sammlung.
Beide erste Stücke derselben, sowohl Kaiser Karls VII.
Bestätigungaller wirtembergischen Privilegien,
als auch die Privilegien und Reversalien-Koufirmation
des regierenden Herzogs Karl schienen