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Anlage.
Auszug aus dem Testamente des am 2. Juni 1901 in
Rom verstorbenen Professors Gustar Müller.
Rom, den fünfzehnten August achtzehnhundertachtundneunzig
Ich unterzeichneter Gustav Adolf Müller (Sohn des in Coburg verstorbenen
Daniel Friedrich Müller) hier in Rom ansässig über meinen Nachlaß verfügend,
spreche hiermit meinen letzten Willen in Form eines olografischen Testaments
aus, erkläre und bestimme wie folgt:
pp.
2. Ich ernenne als meinen Universalerben das Deutsche Reich, mit der
Verpflichtung meine Testamentsbestimmungen zu erfüllen wie folgt:
f. Außerdem wird mein Universalerbe, nämlich das Deutsche Reich von
dem Reste meines Vermögens, welches ich demselben hinterlasse, das nominelle
Kapital von Dreimalhunderttausend Lire ital. 5 Prozent Consolidat trennen
und separiert verwalten. — Die jährlichen Zinsen dieses Kapitals bestimme ich
in Perpetuo zum Ankaufe von einem oder mehreren Kunstwerken, einmal von
Ölgemälden, ein anderes Mal von Skulptur (Marmor oder Bronze) von wirk-
lich anerkanntem ausgezeichnetem Werte.
Diese Werke müssen immer auf internationalen Ausstellungen der Stadt
Rom ausgestellt sein und nur unter diesen dürfen diejenigen gewählt werden zum
Ankauf, welche alle geforderten Eigenschaften besitzen. Das gegenwärtige Legat ist
immer einer Befolgung folgender Bedingungen unterworfen und mit der ge-
nauesten Erfüllung derselben betraue ich das Deutsche Reich; also
1. Die Kunstwerke werden das erste Mal zum Ankaufe gewählt unter
denjenigen Künstlern, welche deutsche Reichsangehörige sind. Des-
wegen ist es nötig, daß diese Bestimmungen in Deutschland publiziert
werden, damit die deutschen Künstler von dieser Konkurrenz rechtzeitig
Kenntnis erhalten. Das zweite Mal die Kunstwerke von Künstlern
welche italienische Staatsangehörige sind und so nacheinander ab-
wechselnd. Sollten den Kunstwerken deutscher oder italienischer Künstler
die geforderten Eigenschaften fehlen, so kann ein Werk mit den oben-
genannten Eigenschaften von einem spanischen Künstler gewählt und
angekauft werden.