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Ölgemälde, vier Maler und zwei Bildhauer. Die Kommission wird
vom Vorsitzenden berufen und tritt am Sitze der Deutschen Botschaft
zusammen, und zwar kurz vor Schluß der jedesmaligen internationalen
Ausstellung in Rom, auf welcher die Auswahl der Kunstwerke statt-
zufinden hat.
6. Haben verschiedene Kunstwerke denselben. künstlerischen Wert, so ent-
scheidet die Kommission durch das Los.
7. Die gewählten Kunstwerke werden sogleich von meinem Universalerben
ausgezahlt und zwar den Preis, welchen die Kommission mit dem
Künstler abgemacht hat. Kommen, wenn der Verkäufer Italiener ist,
in unbestrittenen Besitz der Königlichen Akademie von S. Luca in Rom.
Wenn von deutschen oder spanischen Künstlern, in die Königliche
Nationalgalerie in Berlin. Sollte die Akademie von S. Luca jemals
ihre bisherige Unabhängigkeit und Selbständigkeit als internationales
Kunstinstitut verlieren oder sollten die italienischen Behörden den Versuch
machen, die dort vorhandenen Kunstwerke in ihren Besitz überzuleiten,
so sollen alle neu zu erwerbenden Kunstwerke seitens der Kommission
zum ausschließlichen Besitz der National-Galerie in Berlin überwiesen
werden.
Wenn sich bei meinem Tode nicht soviel italienische Rententitel effektiv in
meinem Besitze befinden, um alle oben ausgesetzten Vermächtnisse in wirklichen
Rententiteln zu zahlen, so soll mein Universalerbe verpflichtet sein, den Gegen-
wert der in konsolidierter Rente auszuzahlenden Legate bar zum Tageskurse,
welchen die italienische Rente in Rom am Tage nach meinem Tode hat, zur
Auszahlung zu bringen.
gez. Gustav Adolf Müller.