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Bestimmungen über die technische Einbeit
im Eisenbabnwesen.
Artikel I.
Spurweite.
Gegenstände
Größtes Kleinstes
Maß in Millmeter.
Die Spurweite der Bahngleise, zwischen den
inneren Kanten der Schienenköpfe gemessen, soll bei neu
zu legenden oder umzubauenden Gleisen
auf geraden Strecken nicht unter ............
betragen
und in Krümmungen, einschließlich der Spur-
erweiterung, das Maß dpvpoo
nicht überschreiten.
Arrtikel II.
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1470 —
Bauart der Eisenbahnfahrzeuge.
Gegenstände
Größtes Kleinstes
Maß in Millimeter.
81.
1 Die Eisenbahnfahrzeuge dürfen wegen ihrer Bauart,
soweit sie in den folgenden Punkten berührt ist, nicht
zurückgewiesen werden, wenn sie den bei diesen Punkten
gestellten Bedingungen entsprechen.
2 Jedoch besteht keine Verpflichtung, in Züge, für
deren Zusammensetzung besondere Vorschriften erlassen
sind, Wagen einzustellen, die diesen Vorschriften nicht
entsprechen.
2 Die nachstehend angegebenen größten und kleinsten
Maße gelten für vorhandenes wie für neu zu beschaffendes
Material, soweit nicht für ersteres die in Klammern bei-
gefügten Maße zugelassen sind.
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