84.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichs-Gesetblatt
in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über
die Eingeborenen im Schutzgebiete der Marschall-Inseln, vom 26. Februar 1890
und die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen in den
afrikanischen Schutzgebieten, vom 25. Februar 1896 außer Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Infiegel.
Gegeben Berlin im Schloß, den 3. Juni 1908.
G. 8.) Wilhelm.
Fürst von Bülow.
(Nr. 3497.) Bekanntmachung, betreffend zusätzliche Abmachungen zu der Ubereinkunft vom
4. Februar 1898 über die Eichung der Binnenschiffe. Vom 1. Juni 1908.
D. Deutsche, Belgische, Französische und Niederländische Regierung haben
in Ergänzung der Abereinkunft, Heinssfend die Eichung der Bimn enschif vom
4. Februar 1898 (Reichs-Gesetzbl. 1899 S. 299) die aus der Anlage ersichtlichen
Abmachungen getroffen.
Diese Abmachungen treten nach einer Verständigung der beteiligten Re-
gierungen am 1. Januar 1909 in Kraft.
Berlin) den 1. Juni 1908.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Stemrich.