Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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2. 
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Beim Keicheheere. 
  
Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen- 
telegraphenbehörden, als: 
a) der höhere Beamte der Reichstelegraphie beim 
Chef der Feldtelegraphie, 
b) die Telegraphendirektoren, 
IP)) die Telegrapheninspektoren, 
d) die Telegraphensekretäre, 
W) die Telegraphenassistenten. 
  
Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als: 
a) der Feldoberpostmeister, 
b) die Feldoberpostinspektoren, 
IP) die Armeepostdirektoren, 
) die Armeepostinspektoren, 
e#)) die Feldpostmeister, 
s) die Feldoberpostsekretäre, 
6) die Feldpostsekretäre, 
1)) die Tierärzte (Bayern: Veterinäre) der Post- 
pferde und wagendepots. 
Der Feldpolizeidirektor und die Feldpolizeikommissare 
im Großen Hauptquartiere. 
Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten 
sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen 
Beamten der Konservenfabriken, die Beamten der 
Militärbauverwaltung, die Garnisonverwaltungs- 
und lazarettbeamten in Festungen, welche in Be- 
lagerungszustand erklärt sind; 
ferner: "6“ 
  
5. Bayern und Württemberg: 
die Feldgeistlichen. 
  
Bei der Marine. 
  
B. Untere Militärbeamte 
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 
Die Unterapotheker und Militärapotheker, die ihrer 
Dienstpflicht nach den früheren Bestimmungen ge- 
nügt haben (Anlage 1 II 2 der Allerhöchsten Kabinetts- 
order von 14. Mai 1902). 
Prenßen und Sachsen: 
die Divisions-, Garnison- und Anstaltsküster, 
die Militärgerichtsboten. 
Bayern: 
die Militärgerichtsboten. 
Württemberg: 
die Militärgerichtsboten, 
weiter siehe II B 11. 
  
1. Die Küster. 
2. Die Gerichtsboten. 
3. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienst- 
licher Funktionen eingeschifften unteren Jivilbeamten 
sowie die unter III B genannten eingeschifften 
Militärbeamten der Marine.