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Beim Keicheheere.
Die oberen Beamten bei den Feld- und Etappen-
telegraphenbehörden, als:
a) der höhere Beamte der Reichstelegraphie beim
Chef der Feldtelegraphie,
b) die Telegraphendirektoren,
IP)) die Telegrapheninspektoren,
d) die Telegraphensekretäre,
W) die Telegraphenassistenten.
Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, als:
a) der Feldoberpostmeister,
b) die Feldoberpostinspektoren,
IP) die Armeepostdirektoren,
) die Armeepostinspektoren,
e#)) die Feldpostmeister,
s) die Feldoberpostsekretäre,
6) die Feldpostsekretäre,
1)) die Tierärzte (Bayern: Veterinäre) der Post-
pferde und wagendepots.
Der Feldpolizeidirektor und die Feldpolizeikommissare
im Großen Hauptquartiere.
Die Intendantur- und oberen Proviantamtsbeamten
sowie die der gleichen Beamtengattung angehörigen
Beamten der Konservenfabriken, die Beamten der
Militärbauverwaltung, die Garnisonverwaltungs-
und lazarettbeamten in Festungen, welche in Be-
lagerungszustand erklärt sind;
ferner: "6“
5. Bayern und Württemberg:
die Feldgeistlichen.
Bei der Marine.
B. Untere Militärbeamte
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).
Die Unterapotheker und Militärapotheker, die ihrer
Dienstpflicht nach den früheren Bestimmungen ge-
nügt haben (Anlage 1 II 2 der Allerhöchsten Kabinetts-
order von 14. Mai 1902).
Prenßen und Sachsen:
die Divisions-, Garnison- und Anstaltsküster,
die Militärgerichtsboten.
Bayern:
die Militärgerichtsboten.
Württemberg:
die Militärgerichtsboten,
weiter siehe II B 11.
1. Die Küster.
2. Die Gerichtsboten.
3. Die auf Schiffen der Marine zur Verrichtung dienst-
licher Funktionen eingeschifften unteren Jivilbeamten
sowie die unter III B genannten eingeschifften
Militärbeamten der Marine.