Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

IX 
des von zwei aufeinander folgenden Marken abgegrenzten Raumgehalts nicht mehr 
als die Hälfte der für den Raumgehalt bis zur ersten Marke noch zulässigen 
Fehlergrenze betragen. 
Zylinder auf Einguß 
  
von mehr als.. EIXEIEIEIXIVIIIIEII 
bis einschließlich 36002000 1 500|3000 4000 5 000 cem 
OoOno O:%% 1 2/563/0% 56% 90 ccm 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bei Zylindern auf Ausguß das Doppelte dieser Beträge. Bei Zylindern 
mit zwei oder mehr Maßgrößen gilt für jede von der unteren Begrenzung 
(dem Boden) gerechnete Maßgröße die zugehörige Fehlergrenze. 
Vollpipetten auf Ausguß und Ubermeßgefäße 
  
von mehr als. 2 5 10 20 30 50 100 150 cem 
bis einschließlich 2 5 10020 00000 250 eem 
Ooos ;-don #orsoz Oozsose los oryOpos cem 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bei Vollpipetten und Übermeßzefäßen von mehr als 250 Kubikzentimeter 
dieselben Fehler wie für Kolben auf Einguß. 
Bei Vollpipetten auf Einguß die Hälfte der obigen Beträge. 
Bei Vollpipetten mit zwei oder mehr Maßgrößen gilt für jede von 
der unteren Begrenzung (Ablaufspitze, Marke usw.) gerechnete Maßgröße die 
zugehörige Fehlergrenze. 
Pyknometer (Dilatometer, Volumenometer usw.) 
  
von mehr als. 10 25 50 75 100 150 200 cem 
bis einschließlich 10 25 50 75 100 150ö|200 250 cem 
Ooos oosLoos oro O0,o! K%oorssslooh Oo Ccem 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bei Pyknometern mit eingeschliffenen Teilen dürfen durch verschiedenes Ein- 
setzen dieser Teile keine größeren Abweichungen entstehen, als der vierte Teil der 
Fehlergrenze oder die den Beobachtungen innewohnende Unsicherheit beträgt. 
2. Bei den Meßwerkzeugen für eine Maßgröße mit zwei Marken auf Einguß 
und Ausguß gilt für jeden der beiden Raumgehalte seine besondere, nach den 
Vorschriften unter Nr. 1 zu bestimmende Fehlergrenze. 
b
	        
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