Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

VIII 
Bei Meßwerkzeugen für zwei oder mehr Maßgrößen ist außerdem zwischen 
aufeinander folgenden Marken der von ihnen abgegrenzte Raumgehalt oder an 
jeder Marke der Gesamtraumgehalt anzugeben. 
Im letzteren Falle soll auch der Raumgehalt bis zur untersten Marke an 
dieser Marke angegeben sein. 
3. Auf den Meßwerkzeugen mit Einteilung erfolgt die Bezeichnung des 
Raumgehalts dadurch, daß der Ziffer der höchstbezifferten Marke die Einheit bei- 
gefügt wird. Desgleichen ist die Einheit beizufügen bei Hilfsteilungen. 
Bei Geräten mit Prozenteinteilung (§ 8, II. Nr. 1) ist der obersten Ziffer 
das Zeichen % z. B. 8 %, bei solchen mit Gradeinteilung das Zeichen Gr., z. B. 
80 Gr., beizufügen. 
4. Bei den Meßwerkzeugen mit Bezeichnung auf dem Maßkörper ist unter 
der Bezeichnung, bei denen mit Einteilung über dieser Einteilung die Temperatur, 
für die das Meßwerkzeug justiert ist, z. B. in der Form 15°C.,  20° C. usw., 
aufzubringen. Daneben ist anzugeben, ob das Meßwerkzeug auf Einguß oder 
auf Ausguß eingerichtet ist. Die Angabe erfolgt entweder mit dem vollen 
Worte: „Einguß“ „Ausguß“ oder mit den Abkürzungen „Eing.“, „E.“ 
„Ausg.“, „„A.'“. Neben dieser Bezeichnung ist noch eine andere fremdländische, 
gleichbedeutende, Bezeichnung zulässig. Die auf Einguß und Ausguß eingerichteten 
Meßwerkzeuge sind unter der unteren Marke (auf Einguß) und über der oberen 
Marke (auf Ausguß) mit den entsprechenden Angaben zu versehen. Eine etwaige 
Wartezeit ist in der Form 1, 2 usw. oder 1 min, 2 min usw. aufzubringen. 
5. Außerdem darf auf den Meßwerkzeugen eine Geschäftsnummer, Name 
und Sitz eines Geschäfts und eine Fabrikmarke angebracht sein, sofern hierdurch 
weder die Begrenzungs- und Einteilungsmarken, noch die Inhaltsbezeichnungen, 
die Bezifferungen und die sonstigen Angaben gestört werden (siehe auch § 7 Ziffer 2). 
§ 6. 
Fehlergrenzen. 
Die Abweichungen von der Richtigkeit dürfen höchstens betragen: 
I. Meßwerkzeuge ohne Einteilung. 
1. Meßwerkzeuge für eine Maßgröße. 
Kolben auf Einguß 
von mehr als. 255010020|00060OOO 5OO OOO|OOO 000 eem 
bis einschließlich500002 0003 00COO| 5 0O00 ccm 
O#orsOo0%%0%OLIOOS O 03 „ 
Bei Kolben auf Ausguß das Doppelte dieser Beträge. 
Bei Kolben für zwei oder mehr Maßgrößen gilt für jede vom Boden 
ab gerechnete Maßgröße die zugehörige Fehlergrenze. Außerdem darf der Fehler 
  
  
1/ ccm 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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