Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1908. (42)

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jeder nicht mehr als 100 Stück enthalten darf, dergestalt zu ver- 
packen, daß eine Bewegung oder Verschiebung der einzelnen Kapseln 
auch bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. « 
(2)DerleekeRaumindeneinzelnenKapselnundzwischen 
ihnen ist mit trockenem Sägemehl oder einem ähnlichen sandfreien 
Stoffe vollständig auszufüllen. Diese Ausfüllung ist nicht erforder- 
lich, wenn die Einrichtung der Kapseln, z. B. durch eine den Spreng- 
satz sicher abschließende innere Schutzkapsel, Gewähr dafür bietet, 
daß der Sprengsatz bei der Beförderung nicht gelockert wird. 
(3) Der Boden und die innere Seite des Deckels der Blech- 
behälter sind mit einer Filz= oder Tuchplatte, die inneren Seiten- 
wände der Behälter mit Kartonpapier dergestalt zu bedecken, daß 
eine unmittelbare Berührung der Sprengkapseln mit dem Bleche 
ausgeschlossen ist. 
(1) Die so gefüllten Blechbehälter sind Stück für Stück mit 
einem haltbaren Papierstreifen derart zu umkleben, daß dadurch 
der Deckel so fest auf den Inhalt gepreßt wird, daß sich beim 
Schütteln kein Geräusch von locker gelagerten Sprengkapseln 
wahrnehmen läßt. Je 5 solcher Blechbehälter sind in einem 
Umschlag aus starkem Packpapier oder in einem Karton zu 
einem Pakete zu vereinigen. 
() Die Pakete sind sodann in eine fest gearbeitete Holz- 
kiste von wenigstens 22 Millimeter Wandstärke oder in eine starke 
Blechkiste derart einzuschließen, daß Hohlräume zwischen den 
Schachteln sowie zwischen diesen und den Kistenwänden möglichst 
vermieden werden. Um das Entleeren der Kiste zu erleichtern, 
ist in jeder Schicht mindestens ein Paket mit einem festen Bande 
derart zu umwinden, daß das betreffende Paket mittels dieses 
Bandes bequem herausgezogen werden kann. 
(6) Hohlräume in der Kiste, die ein Schlottern der Pakete 
zulassen könnten, sind mit Papierstückchen, Stroh, Heu, Werg, 
Holzwolle oder Hobelspänen — alles völlig trocken — auszu- 
stopfen, worauf der Deckel der Kiste, sofern diese aus Blech be- 
steht, aufgelötet, sofern sie von Holz ist, mittels Messingschrauben 
oder verzinnter Holzschrauben befestigt wird, für die die Führungen 
im Deckel und in den Kistenwänden schon vor dem Füllen der 
Kiste vorgebohrt werden müssen. 
) Diese Kiste, deren Deckel den Inhalt so niederzuhalten hat, 
daß ein Schlottern des letzteren nicht eintreten kann, ist in eine 
solid gearbeitete und mittels Messingschrauben oder verzinnter Holz- 
schrauben zu verschließende hölzerne Uberkiste von wenigstens 
25 Millimeter Wandstärke mit dem Deckel nach aufwärts einzu- 
gen.
	        
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