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Füllung in Kilogramm nach Maßgabe der Bestimmungen
unter 2 und den Tag der letzten Druckprobe angibt.
4) Zum Schutze der Ventile sind die Behälter mit fest aufge-
schraubten Kappen aus Stahl, Schmiedeeisen oder schmied-
barem Gusse zu versehen. Bei den kupfernen Versand-
gefäßen für Chlorkohlenoryd (Phosgen) können jedoch auch
kupferne Schutzkappen verwendet werden. Ferner dürfen die
Behälter für Chlorkohlenopyd (Phosgen) anstatt mit Ventilen
auch mit eingeschraubten Stopfen ohne Schutzkappe ver-
schlossen werden. Diese Stopfen müssen so dicht schließen,
daß sich der Inhalt des Gefäßes nicht durch Geruch be-
merkbar macht.
g.) Die Behälter müssen mit einer Vorrichtung versehen sein,
die ihr Rollen verhindert.
ßWenn die Behälter fest in Kisten verpackt sind, ist das An-
bringen von Kappen zum Schutze der Ventile sowie von
Rollkränzen nicht erforderlich.
2. C) Der bei jeder Prüfung der Behälter anzuwendende innere
Druck und die beim Gebrauche höchste zulässige Füllung betragen:
a) für
Kohlensäure: 190 Atmosphären und 1 Kilogramm
Flüssigkeit für je 1,34 Liter Fafsungsraum des Behälters.
Beispielsweise darf also ein Behälter, der 1310 Liter faßt,
nicht mehr als 10 Kilogramm flüssiger Kohlensäure ent-
halten;
b) für Stickorydul: 180 Atmosphären und 1 Kilogramm Flüssig-
keit für je 1/84 Liter Fassungsraum;
c) für Ammoniak: 30 Atmosphären und 1 Kilogramm Flüssig-
keit
) für
ü
—
rr
e) für
für je 1/86 Liter Fassungsraum,
Chlor: 22 Atmosphären und 1 Kilogramm Flüssigkeit
ee 0/8 Liter Fassungsraum;
schweflige Säure: 12 Atmosphären und 1 Kilogramm
Flüssigkeit für je 0/8 Liter Fassungsraum;
1) für Chlorkohlenoxyd (Phosgen): 30 Atmosphären und 1 Kilo-
gran
im Flüssigkeit für je 0/, Liter Fassungsraum.
(:) Bei Vornahme der Druckprobe müssen Einrichtungen
vorhanden sein, die eine stoßfreie Steigerung des Druckes er-
möglichen.
3. Die mit
verflüssigten Gasen gefüllten Behälter dürfen nicht ge-
worfen werden und sind weder der Einwirkung der Sonnenstrahlen
noch der Ofenwärme auszusetzen.
4. Zur Beförderung sind nur bedeckt gebaute Wagen oder besonders
dazu eingerichtete Kesselwagen, welche mit einem hölzernen Uber-
kasten ver
sehen sein müssen, zu verwenden.