Metadata : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1887. (53)

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Nr.  14.  Bekanntmachung,

die  Neuaufstellung  der  Landwehr-Bezirks-Eintheilung  des  XII.  (Königlich
Sächsischen)  Armee-Korps  betreffend;

vom  28.  März  1887.

Mit  Allerhöchster  Genehmigung  Seiner  Majestät  des  Königs  hat  unter  dem
1.  April  a.  c.  die  aus  der  Anlage  □O  ersichtliche  Neuaufstellung  der  Landwehr-Bezirks-—
  Eintheilung  des  XII.  (Königlich  Sächsischen)  Armee-Korps  in  Kraft  zu  treten.
Hierzu  wird  bemerkt:
1.  Die  Geschäfte  der  Ober-Ersatz-Kommission  im  Bezirke  der  1.  Infanterie-Brigade
  Nr.  45  gehen  auf  die  Ober-Ersatz-Kommission  im  Bezirke  der
5.  Infanterie-Brigade  Nr.  63,  mit  dem  Sitze  in  Dresden,  über.
2.  Für  den  Bezirk  der  6.  Infanterie-Brigade  Nr.  64  wird  eine  Ober-Ersatz-Kommission
  mit  dem  Sitze  in  Dresden  gebildet.
3.  Die  Geschäfts-Eintheilung  der  Landwehr-Bezirks-Kommandos  „l1.  Leipzig“
und  „2.  Leipzig“  wird  wie  folgt  geregelt:

„1.  Leipzig“  kontrolirt  die  Beurlaubten  sämmtlicher  Waffengattungen
incl.  Jäger  mit  alleiniger  Ausnahme  der  Infanterie,  sowohl  von
Leipzig-Stadt  als  Leipzig-Land.

„2.  Leipzig“  kontrolirt  die  Beurlaubten  der  Infanterie  einschließlich  der
übungspflichtigen  Ersatz-Reservisten  1.  Klasse  der  Infanterie,  sowohl
von  Leipzig-Stadt  als  Leipzig-Land.

„1.  Leipzig“  erledigt  die  Ersatz-Angelegenheiten  von  Leipzig-Stadt,
„2.  Leipzig“  erledigt  die  Ersatz-Angelegenheiten  von  Leipzig-Land.

Dresden,  am  28.  März  1887.

Kriegs-Ministerium.
Graf  v.  Fabrice.

Starke.