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Lfd.
Nr.
Dienststellung
Gehalt
Mark
Dienst-
zulage
Mark
Wohnungs-
geldzuschuß.
Tarifklasse
6. Zweite Offiziere bei den Traindepots vom 1. bis 3. Jahre 2600 IV
〃 4. 〃 6.〃 2750
〃7. 〃 9. 〃 2900
〃10.〃 12. 〃 3050
〃13. Jahre ab 〃 3200
7. Kompagnie-, Eskadrons- und Batteriechefs usw. — III
Hauptleute, Rittmeister —, Stabsärzte
vom 1. bis 4. Jahre ... 3400 〃5. 〃 8. 〃... 46000
〃 9. Jahre ab ... 5100
1. Bei Belassung in ihren Stellen erhalten das Stabs-
offiziergehalt (lfd. Nr. 8)
a) die Hauptleute oder Rittmeister als 2., 3. und
4. Direktionsmitglied bei der Kriegsakademie,
wenn sie nach ihrem Dienstalter zum Empfange
des Stabsoffiziersgehalts,
b) die Hauptleute als Referenten bei der Feldzeug-
meisterei, der Artilleriedepotinspektion und den
Inspektionen der technischen Institute, wenn sie zur
Beförderung zu Stabsoffizieren an der Reihe sind.
2. Werden Hauptleute in der Stellung als vortragende
Räte im sächsischen oder im württembergischen Kriegs-
ministerium unter Belassung in der Stelle zum Major
befördert, so kann ihnen — im sächsischen Kriegs-
ministerium jedoch an höchstens 3 Stelleninhaber —
das Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8) gezahlt werden.
3. Wird der als Vorstand des sächsischen Festungsgefängnisses
verwendete Hauptmann und der älteste der Hauptleute
bei dem württembergischen Pionier-Bataillon in den
Stellen belassen, nachdem sie ihrem Dienstalter gemäß
zu Stabsoffizieren befördert sind, so erhalten sie das
Stabsoffiziergehalt (lfd. Nr. 8).
8. Bataillons-, Abteilungskommandeure und Offiziere in III
Stellen mit gleichen Gebührnissen, Oberstleutnants,
Oberstabsärzte, Generaloberärzte ... 6552
Es erhalten das Gehalt eines Regimentskommandeurs
(lfd. Nr. 9):
a) der Stabsoffizier als 1. Direktionsmitglied bei
der Kriegsakademie, wenn er im Range eines
Regimentskommandeurs steht,
Reichs- Gesetzblatt 1909.