Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                     — 388 — 
so wird der Bundesrat nach seinem Ermessen die den Erzeugnissen der Ver- 
einigten Staaten gewährten Begünstigungen ganz oder teilweise zurückziehen. 
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben im Schloß zu Berlin, den 5. Februar 1910. 
                                               (L. S.) Wilhelm. 
                                            von Bethmann Hollweg. 
(Nr. 3719.) Bekanntmachung, betreffend die Handelsbeziehungen zu den Vereinigten Staaten 
von Amerika. Vom 7. Februar 1910. 
Auf Grund des vorstehenden Gesetzes hat der Bundesrat beschlossen, daß auf 
die Erzeugnisse der Vereinigten Staaten von Amerika vom 8. d. M. bis auf 
weiteres die in den geltenden Handelsverträgen zugestandenen Zollsätze anzu- 
wenden sind. 
                  Berlin, den 7. Februar 1910. 
  
                                         Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
                                         Delbrück. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.