Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

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Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige des 
Beitritts nebst den Beitrittsurkunden am 15. Januar 1910 erhalten. Die An- 
zeige ergibt, daß China den oben zu 1 bis 4 aufgeführten Abkommen ohne 
Vorbehalt, dem zu 5 aufgeführten Abkommen mit dem dort angegebenen Vor- 
behalte beigetreten ist. 
Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz- 
blatt von 1910 Seite 375 und Seite 382 veröffenlichten Bekanntmachungen 
vom 25. Januar 1910. 
Berlin, den 14. Februar 1910. 
                                                                      Der Reichskanzler. 
                                                                   von Bethmann Hollweg. 
  
  
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. 
Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.
	        
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