Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

 
                                         — 504 — 
2. Die Boras-Eisenbahn. 
3. Die Eisenbahn Kristianstad - Heßleholm. 
4. Die Eisenbahn Lund-Kjeflinge. 
5. Die Eisenbahn Lund-Trelleborg. 
6. Die Eisenbahn Trelleborg Rydsgard. 
7. Die Eisenbahn Uddewalla-Wenersborg-Herrljunga. 
B. Bahnstrecken, welche sich im Mitbetrieb auswärtiger 
 
 
Verwaltungen befinden. 
                              I. Dänischer Verwaltungen. 
8. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den 
dänischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen Malmö 
und dem Freihafen Kopenhagen. 
                             II. Deutscher Verwaltungen. 
9. Die von den schwedischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den 
Königlich Preußischen Staatseisenbahnen betriebene Dampffährenverbindung 
Trelleborg— Saßnitz. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von schwedischen Verwal- 
tungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: 
                   Deutschland, Ziffer 139. 
                   Dänemark, Ziffer 5. 
                                           — . 
                                                Schweiz. 
A. Von schweizerischen Verwaltungen betriebene Bahnen und 
Bahnstrecken. 
                                 I. Normalspurbahnen. 
1. Schweizerische Bundesbahnen, ausschließlich der von ihnen betriebenen 
Seilbahn Cossonay Bahnhof S. B. B.-Cossonay Stadt. 
2. Bern—Neuenburg. Bahn (direkte Linie). - 
3. Emmentalbahn. 
4. Freiburg -Murten—Ins-Bahn. 
5. Martigny—Orsières-Bahn. 
6. Neuenburger Jurabahn. 
7. Langenthal— Huttwil-Bahn. 
8. Onsingen—Balsthal-Bahn. 
9. Pont-Brassus-Bahn.
	        
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