Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

                                                          —    871— 
                                                    Reichs-Gesetzblatt. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an das Haager Abkommen über den Zivilprozeß 
vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Österreich und mit Dänemark zur weiteren Vereinfachung 
des Rechtshilfeverkehrs getroffenen Vereinbarungen. S. 871. — Bekanntmachung, betreffend 
Änderung der Geschäftsbedingungen der Produktenbörse zu Berlin für den Zeithandel in Getreide 
und Mehl. S. 875. 
  
  
(Nr. 3787.) Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an das Haager Abkommen über 
den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Österreich und 
mit Dänemark zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffenen 
Vereinbarungen. Vom 3. Juni 1910. 
In Anschluß an das am 17. Juli 1905 im Haag abgeschlossene Abkommen 
über den Zivilprozeß (Reichs-Gesetzbl. 1909 S. 410) sind für Deutschland außer 
mit den in den Bekanntmachungen vom 16. August 1909 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 907), vom 9. Februar 1910 (Reichs-Gesetzbl. S. 455) und vom 7. Mai 1910 
(Reichs-Gesetzbl. S. 674) aufgeführten Staaten auch mit Österreich und mit 
Dänemark Vereinbarungen zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs 
getroffen worden, und zwar mit Österreich durch Austausch einander entsprechender 
Erklärungen, die im Namen der beiderseitigen Regierungen in einem Notenwechsel 
zwischen dem Kaiserlichen Botschafter in Wien und dem K. u. K. Österreichisch- 
Ungarischen Minister des Kaiserlichen und Königlichen Hauses und des Außern 
vom 27. v. M. abgegeben worden sind, mit Dänemark durch Austausch einander 
entsprechender Erklärungen der beiderseitigen Regierungen; diese Erklärungen sind 
am 1. d. M. abgegeben und am 2. d. M. in Kopenhagen ausgetauscht worden. 
Die deutscherseits in dem obenbezeichneten Notenwechsel mit Österreich er- 
gangene Note und die für Deutschland gegenüber Dänemark abgegebene Er- 
klärung werden nachstehend bekannt gemacht. 
                     Berlin, den 3. Juni 1910. 
                     Der Reichskanzler. 
                               In Vertretung: 
                        Freiherr von Schoen. 
                              Reichs-Gesetzbl. 1910.                                                               127 
Ausgegeben zu Berlin den 10. Juni 1910.
	        
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