Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1910. (44)

— 913 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1910. 
40. 
Inhalt: Bekanntmachung über die Ratifkation von elf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz 
abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch die Schweiz. S. ors. — Bekanntmachung, 
betreffend die Ausstellung von Auslandspässen durch das Reichs-Kolonialamt. S. o14 
  
— — ) 
  
  
(Nr. 3798.) Bekanntmachung über die Ratifikation von elf auf der Zweiten Haager 
Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch 
die Schweiz. Vom 27. Juni 1910. 
D. im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der 
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 
1907 sind, mit Ausnahme des dort auf Seite 59 bis 81 abgedruckten Ab- 
kommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Ein- 
treibung von Vertragsschulden, von der Schweiz ratifiziert worden. Die 
Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Rati- 
fikation nebst der Ratifikationsurbunde am 12. Mai 1910 erhalten. Dem Vor- 
behalt entsprechend, den der Bevollmächtigte der Schweiz bei der Unterzeichnung 
des Abkommens zur friedlichen Erledigung internationaler Streitfälle (Reichs- 
Gesetzbl. 1910 S. 5) gemacht hat, ist Artikel 53 Nr. 2 dieses Abkommens von 
der Ratifikation ausdrücklich ausgenommen worden. 
Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz- 
blatte von 1910 Seite 375, 382, 457 und 673 veröffentlichten Bekannt- 
machungen vom 25. Januar,) 14. Februar und 6. Mai 1910. 
Berlin, den 27. Juni 1910. 
Der Reichskanzler. 
von Bethmann Hollweg. 
  
-—— 
Reichs-Gesetzbl. 1910. 135 
Ausgegeben zu Berlin den 6. Juli 1910.
	        
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