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Prüfungsamt für Tabakbewertung zu Bremen.
Mitglieder.
Dr. Kuhlwein, Geheimer Regierungsrat (Pr Dr. Fritzweiler, Regierungsrat (Pr Vôf-Frh)
RA4) (Pr VKfKrh). (Bay KLK).
Dr. Hahn, desgl. (Pr VKfKrh).
Ständige Mitarbeiter.
Dr. Boes. Dr. Schüler.
Dr. Mulert (Pr E-K2). Dr. Mahlow (Pr Veô-fÄrh).
Hilfsarbeiter.
Dr. Eilles (Bay KLK). Dr. Naumann.
Dr. Pfeffer (Pr Ers22) (KSä Mgem Schw.).
Büro.
Jaedicke, Rechnungsrat (Pr Vpkéfrh) (Pr Grammelsdorfs, expedierender Sekretär und
D3). Kalkulator (Pr Veäf Krh) (Pr D3).
Gerstmann, expedierender Sekretär und Kal-
kulator (Pr VCKfrh) (Pr D3).
Kanzlei.
Grieger, Kanzleisekretär (Pr DA3) (KSä Ae#).
2. Prüfungsamt für Tabakbewertung zu Bremen.
Das auf Grund des des Tabaksteuergesetzes vom 15. Juli 1909 errichtete Prüfungsamt für
Tabakbewertung in Bremen entscheidet auf Ansuchen der Zollstellen, denen die Feststellung des
Wertzollzuschlags für ausländische Tabakblätter oder Zigarren obliegt, über die Zulänglichkeit
der abgegebenen Wertanmeldungen.
Das Prüfungsamt ist ferner befugt, für aus anderen Ländern als Belgien und den Nieder-
landen bezogene Tabakblätter auf Antrag des Beziehers die Rechnung an Stelle des Konsuls
mit dem Vermerke zu beglaubigen, daß der darin angegebene Preis nach den zur Verfügung
stehenden Beweisstücken zutreffend erscheint. Auch ist es befugt, die über Ourchschnittskäufe
aufgestellten Schätzungen gemäß §9 18 Abs. 1 und 6 der Tabakzollordnung zu bescheinigen.
Das Prüfungsamt wird zu zwei Dritteln mit Sachverständigen aus dem Tabakgewerbe be-
setzt. Die Sachverständigen, von denen zwei Drittel ihre Tätigkeit als Ehrenamt ausüben,
werden vom Reichskanzler nach Anhörung der Vertretungen des Tabakhandels und der Tabak-
verarbeitung berufen.
Vorsitzender.
Engelhardt, Präsident der Bremischen Zolldirektion, Bankkommissarius der Reichsbankhaupt-
stelle zu Bremen (Pr RA3m Sch.) (Pr Kr3) (Pr VäféKrh) (Pr LDI).
Mitglieder aus dem Kreise der Zollbeamten.
Ordentliche Mitglieder.
Pingel, Bremischer Ober-Regierungsrat, Müller, Bremischer Oberzollrevisor (Pr E##)
Stellvertreter des Vorsitzenden (Pr VK (Pr LDI) (Brm HK).
fKrh).