H in Klasse 21 Ziffer 8 Werftphotographen,
g) in Klasse 27 Ziffer 2 Materialienvorsteher,
h) in Klasse 35a Ziffer 11 nichttechnische Rechnungsrevisoren, Verkehrskon-
trolleure, *7
i) in Klasse 39 Ziffer 1 Ingenieure,
k) in Klasse 57 Ziffer 11 Regierungsbaumeister,
D in Klasse 58 Ziffer 4 Regierungsbaumeister bei der Zentralverwaltung
der Reichseisenbahnen.
4. In Klasse 28 Ziffer 2 wird hinter „Luftschiffer-Bataillon“ eingeschaltet „Nr. 1.
5. Die in Klasse 57 Ziffer 11 und 12 aufgeführten Beamten werden unter
Ziffer 11 zu einer Klasse vereinigt.
82.
Die dem Besoldungsgesetze beiliegende Besoldungsordnung III erfährt fol-
gende Anderungen: ·
1. In der Vorschrift a zu A 11 fallen die Worte „Der Eisenbahn-
Brigadekommandeur)“ weg. «
2. In A Is tritt an die Stelle des Inspekteurs der Verkehrstruppen der
· Inspelteur der Eisenbahntruppen.
3. Hinter Ziffer A 18 tritt hinzu:
18a. Generalinspelteur des Militär-Verkehrswesens ........ Gehalt
13 980 Mark, Dienstzulage 6 000 Mark. Er erhält eine Dienst-
zulage von 18 000 Mark — den Mehrbetrag über den Etat —,
wenn er diese Zulage bereits empfangen hat, oder wenn ein dem
Patent nach jüngerer General als kommandierender General oder
beauftragt mit Führung eines Armerekorps diese Zulage enpfängt.
83.
In der dem Besoldungsgesetze beiliegenden Besoldungsordnung IV treten
in A10 hinzu:
Luftschiff Obersteuerleute, „Steuerleute und = Untersteuerleute, Luftschiff-
Obermaschinisten, -Maschinisten und = Untermaschinisten.
84.
6 2 Ziffer 1 tritt mit der Bewilligung der Stelle des Inspekteurs der
Eisenbahntruppen, das Gesetz im übrigen sogleich mit dem Gesetze, betreffend die
Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres vom 27. März 1911 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Achilleion, den 10. April 1911.
(. S.) Wilhelm.
In Vertretung des Reichskanzlers.
Wermuth.
Den Bezug bes Neichs-Gesetzbsafts vermitteln nmur die Poslanftalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.