Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

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Mr. 3884.) Bekanntmachung, betreffend das Inkrafttreten der im Anschluß an das Haager 
Abkommen über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit 
Frankreich zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffenen 
Vereinbarung. Vom 28. April 1911. 
D. im Anschluß an das Haager Abkommen über den Zivilprozeß vom 
17. Juli 1905 von Deutschland mit Frankreich zur weiteren Vereinfachung des 
Rechtshilfeverkehrs vereinbarte Erklärung vom 29. März 1911, die mit der Be- 
kanntmachung vom 6. dieses Monats in der am 8. dieses Monats ausgegebenen 
Nr. 17 des Reichs-Gesetzblatts (S. 161) veröffentlicht wurde, ist von der Regierung 
der Französischen Republik gleichfalls am 8. dieses Monats, und zwar im 
Journal ofliciel, verkündigt worden. Sie tritt daher gemäß Artikel VIII mit 
dem 9. Juni 1911 in Kraft. 
Berlin, den 28. April 1911. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Kiderlen-Waechter. 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.
	        
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