Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1911. (45)

— 314 — 
  
  
  
  
  
  
b Nummer des deutschen Zolltarifs 
8  — · . 
al 58 Benennung der Gegenstände für Doppelzentner“ 
 Mark 
gesägten (geschnittenen) Platten; auch gemahlene Steine, in den vor- 
hergehenden Nummern des allgemeinen Tarifs nicht genannt. frei 
Anmerkung. Unter Nr. 234 fallen auch rohe oder bloß roh 
behauene Bau= oder Werksteine. Unter bloß roh behauenen Steinen 
werden solche verstanden, welche lediglich eine Bearbeitung mit dem Zwei. 
spitz (Spitzhammer) oder mit dem Spitzmeißel zeigen, wie solche erfolgt, 
um von dem Stein überflüssige Teile abzuschlagen und ihn zur Ver- 
sendung geeignet zu machen. 
Der Umstand, daß Steine der in Absatz 1 bezeichneten Art auch 
ohne weitere Bearbeitung in den Steinschleifereien oder zu Bauzwecken 
verwendbar sind, bleibt bei der Tarifierung außer Betracht. 
Unter Nr. 234 fallen auch die mit dem Zweispitz (Spitzhammer) 
oder mit dem Spitzmeißel für Steinschleifereien roh vorgearbeiteten 
Blöcke aus Granit, Porphyr, Syenit oder ähnlichen harten Steinen, auch 
wenn sie infolge der Bearbeitung mit diesen Werkzeugen eine regelmäßige 
Form (geebnete, d. i. von wesentlichen Vertiefungen und Erhebungen 
befreite Flächen, regelmäßig verlaufende Kanten usw.) aufweisen. Die 
Gewährung der Zollfreiheit kann von dem Nachweis der Verwendung 
abhängig gemacht werden. 
aus 243 Pech aller Art mit Ausnahme des Steinkohlenpechs; Pechsatz (Rück- 
stand von der Pechbereitung), pechartige Rückstände von der Destillation 
der Mineralöle, soweit sie im Wasser untersinken) Torfteer, Holzteer 
und Dagget (Daggert, Birkenternr frei 
289 Atznatron, fest (Natriumhydroxyd) oder flüssig (Natronlauge); Atzkali, 
fest (Kaliumhydroxyd) oder flüssig (Kalilaug)n)n) 3,50 
293 Chlorsaures Kali (Kaliumchlorat), nicht in Hülsen oder Kapseln ein- 
gehend frei 
aus 309 Essigsäuresalze (Azetate), ausgenommen Kalziumgzetat (essigsaurer und 
holzessigsaurer Kalk), anderweit im allgemeinen Tarife nicht genannt, 
. sowie Azetonöl....................................... frei 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.