Contents : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band II (2)

192  Zoll-  und  Handelswesen.

diesem  Brincip  liegt,  durchaus  nothwendig  ist,  für  künftig  noch  freie  Hand
zu  behalten.  Ich  beantrage  daher,  „vorläufig“  elnzuschalten  und
hinzuzusetzen:  „bis  die  Bundesgesetze  dar  Über  beschließen“.  Es
würde  der  Artikel  nach  meiner  Fassung  folgendermaßen  lauten:

„Die  Hansestädte  Lübeck,  Bremen  und  Hamburg  mit  einem  dem
Zweck  entsprechenden  Bezirke  ihres  oder  des  umliegenden  Gebietes
bleiben  als  Freihäfen  vorläufig  außerhalb  der  gemeinschaftlichen  Zollgrenze,
  bis  die  Bundesgesetze  darliber  beschließen.“

Wenn  Sie  diesen  Vorschlag  annehmen,  meine  Herren,  so  werden  Sie
es  sich  besser  selbst  sagen,  als  ich  durch  eine  längere  Auseinandersetzung  Ihnen
ausführen  könnte,  dah  wir  uns  sreie  Hand  darllber  behalten  mlissen  bei  einer
Sache  von  so  allgemeiner,  lch  kann  sagen  entseslicher  Tragweite.  (Heiterkeit.)
Schließen  Sie  die  Hanfestädte  nicht  aus,  halten  Sie  sie  nicht  zurück,  behalten
  Sie  es  der  Bundesgesetzgebung  vor!  Denn  wenn  Sie  den  Artikel  pure
annehmen,  so  werden  Sie  allerdings  die  Hansestädte  vollständig  befriedigen,
aber  Deutschlaud  würde  Ursache  haben,  darüber  zu  trauern.

Bundescommissar  Ministerresident  Dr.  Krüger  (für  Lübeck)..)  Bei
dem  vorgerlckten  Stadium  der  Debatte  habe  ich  nur  wenige  Worte  an  Sie
zu  richten.  Es  scheint  mir  der  Widerspruch  gegen  die  den  Hanfestädten
  belassene  Freihafenstellung  vornehmlich  auf  dem  Gedanken
  zu  beruhen,  als  ob  ihre  Stellung  eine  privilegirte,  auf  Kosten
allgemeiner  Interessen  wäre.  Nichts,  meine  Herren,  ist  unrichtiger,
  als  diese  Auffassung.  Blicken  Sie  auf  die  Stellung  der  Hansestädte,
  wie  sie  sich  geschichtlich  entwickelt  hat,  so  werden  Sie  finden,  daß  ihre
Lage  nach  Außen  hin  keineswegs  eine  günstige  und  bevorzugte  war.  Auf  ela
kleines  Gebiet  beschränkt  und  von  Nachbarstaaten  umschlossen,  welche  zu
Wasser  und  zu  Lande  alle  Zugänge  zu  ihnen  beherrschten,  haben  sie  in  ihren
Verkehrsbegiehungen  mehr  Hinderung  als  Förderung  erfahren.  Auch  finanziell
war  ihre  Stellung  dadurch  keine  beneldenswerthe,  daß  sie  außerhalb  der  nachbarlichen
  Zolllinien  sich  befanden.  Ich  bitte  Sie,  wohl  zu  berücksichtigen,
daß  sie  die  großen  und  schweren  Lasten  des  ganzen  Handelsapparates  zu  tragen
  hatten,  der  nothwendig  war,  um  dem  Handel  eine  wohnliche  Stätte  und
die  Stege  und  Wege  zu  bereiten,  auf  denen  er  sich  nach  innen  wie  nach
außen  bewegen  konnte.  Vergleichen  Sie  diese  Stellung  mit  derjenigen  anderer
Handelsplätze  irgend  welcher  Länder,  so  werden  Sie  von  einer  Bevorzugung
gewiß  nicht  reden  können.  Es  wird  Ihnen  vielmehr  nur  die  Frage  entgegentreten,
  wie  es  möglich  war,  daß  die  Hansestädte  ungeachtet  dieser  ungünstigen
  Verhältnisse  zu  hoher  Blüthe  gelangen  und  zu  Trägern  des  internationalen
  Handels  werden  konnten.  Zur  Beantwortung  dieser  Frage  vermag

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