Vorwort.
— .4—
Tebhaftes Interesse für das öffentliche Recht trieb mich
schon vor längerer Zeit in den Mußestunden zur Beschäftigung
mit dem Recht der Vaterstadt. Allmählich — unterstützt durch
Anregung von verschiedenen Seiten — erwuchs daraus der
Wunsch, eine Darstellung des Bremischen Staats= und Ver-
waltungsrechtes zu versuchen und damit eine doch wohl faktisch
vorhandene Lücke auszufüllen.
eicht ohne Scheu, im Gefühl mancher Mängel, übergebe
ich jetzt die Arbeit der Offentlichkeit. Doppelt schmerzlich
empfinde ich da den Verlust des Mannes, dessen Name dem
Buche vorgedruckt ist. Wie gerne hätte ich seine reiche Kenntnis,
seine große praktische Erfahrung zu Rate gezogen! Wenn ich
es trotzdem wage, mit dem Buche hervorzutreten und es dem
Andenken jenes Mannes zu widmen, so geschieht es in dem
Bewußtsein, mit Lust und Liebe zur Sache daran gearbeitet
zu haben, mit der Hoffnung, daß die Arbeit Anderen zu Gute
kommen möge!
Bremen, im Mai 1904.
Dr. Johs. Bollmann.