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Dritte Anlage zum Etatsgesetze.
Besoldungsetat
für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte
auf das Rechnungsjahr 1914.
Betrag
für das
Titel. Ausgaben. Rechnungsjahr
1914.
Mark.
1. Päsident 14000 bis 17000 Mark Gehalt.
Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält
bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr-
lich 4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs.
4 Mitglieder des Direktoriums je 8000 bis 12000 Mark Gehalt 51500
Wohnungsgeld II des Tarifs.
2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse 11220
3. Pensionen, Witwen- und Waisengelder –
Summe 62720
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