Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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Dritte Anlage zum Etatsgesetze. 
 
Besoldungsetat 
für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte 
auf das Rechnungsjahr 1914. 
 
 
 
 
 
 
 
Betrag 
 für das 
Titel. Ausgaben. Rechnungsjahr 
1914. 
Mark. 
1.  Päsident  14000 bis  17000 Mark Gehalt. 
Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält 
bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr-  
lich 4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs. 
4 Mitglieder des Direktoriums je 8000 bis 12000 Mark Gehalt  51500 
Wohnungsgeld II des Tarifs. 
2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse 11220 
3. Pensionen, Witwen- und Waisengelder – 
Summe 62720 
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