Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914, 
vom 27. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) angegebenen Betrag hinaus nach 
Bedarf Schatzanweisungen bis zur Höhe von vierhundert Millionen Mark aus- 
zugeben. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Kaiserlichen Insiegel. 
Gegeben Großes Hauptquartier, den 3. Dezember 1914. 
(L. S.) Wilhelm. 
von Bethmann Hollweg. 
— 
2. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat 
für das Rechnungsjahr 1914. 
  
  
  
  
  
Für das 
Kap. Tit. Einnahmen und Ausgaben Rechnungsjahr 1914 
. treten hinzu 
Mark 
B. Außerordentlicher Stat. 
I. Einnahmen. 
Reichsschuld. 
4./3.Aus der Anleie ... 5 000 000 000 
II. Ausgaben. 
6. Aus Anlaß des Krieges 5 000 O00 000 
Aufkommende Einnahmen fließen dem 
Fonds zu. 
  
  
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.