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betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Rechnungsjahr 1914,
vom 27. Mai 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 143) angegebenen Betrag hinaus nach
Bedarf Schatzanweisungen bis zur Höhe von vierhundert Millionen Mark aus-
zugeben.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 3. Dezember 1914.
(L. S.) Wilhelm.
von Bethmann Hollweg.
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2. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat
für das Rechnungsjahr 1914.
Für das
Kap. Tit. Einnahmen und Ausgaben Rechnungsjahr 1914
. treten hinzu
Mark
B. Außerordentlicher Stat.
I. Einnahmen.
Reichsschuld.
4./3.Aus der Anleie ... 5 000 000 000
II. Ausgaben.
6. Aus Anlaß des Krieges 5 000 O00 000
Aufkommende Einnahmen fließen dem
Fonds zu.
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten.
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.