Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

— 30 
a) über den Limfjord (Oddesund Nord— 
Oddesund Syd und Nykjebing paa 
Mors—Glyngore); 
b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia— 
Strib); 
c) über den Großen [store] Belt (Nyborg-Korser) 
d) über den Oresund (Helsingor—-Helsingborg 
und Kopenhagen [Kjiobenhavn]—Malme; 
— wegen der Dampffährenverbindung 
Kopenhagen-Malms siehe unter B. II. 5); 
e) über den Masnedsund (Masnedo—Ore- 
hoved); 
f) zwischen Giedser und Warnemünde; — 
wegen dieser Dampffährenverbindung 
siehe unter B. I. 4; 
aber mit Ausschluß: 
der von der Südfünenschen Eisenbahn- 
Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- 
strecke Nyborg—Faaborg; 
der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge- 
sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke 
Vejle-Give und 
der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 
2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende 
Privateisenbahnstrecken: 
a) Orehoved—Gjedser; 
b) Aalestrup—Viborg; 
Jc) Soro—Vedde. 
B. Babnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 
betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. 
I. Deutscher Verwaltungen. 
3. Die von den Königlich Preußischen Staats- 
bahnen betriebene Strecke von der deutsch- 
dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 
4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich 
Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene 
Dampffährenverbindung Gjedser—Warne- 
münde. 
— 
5. 
II. Schwedischer Verwaltungen. 
Die von den dänischen Staatseisenbahnen 
gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- 
eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke 
zwischen dem Freihafen Kopenhagen und 
Malmö. 
Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die 
von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben 
sind, ist zu vergleichen: 
Deutschland, Ziffer 140. 
Schweden, Ziffer 49. 
Frankreich. 
A. Von französischen Verwaltungen betriebene 
Bahnen und Bahnstrecken. 
Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 
1. 
2. 
5. 
Der Nordbahn.  
Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung 
der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich 
der Linie von Wassy nach Saint-Dizier 
und der Lokalbahnlinien des Departements 
der Ardennen (Carignan nach Messempré, 
Monthermé nach Montbermé [Laval-Dieu], 
Brigne-Meuse nach Vrigne-aux. Bois), von 
Rambervillers nach Charmes, von Igney- 
Avricourt nach Blämont und Cirey. 
3.  Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- 
lich der für Rechnung der Konzessionäre 
betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille 
und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 
4.  Der Orléansbahn. 
 Der Südbahn. 
6. Der Staatsbahnen, einschließlich der Lokal- 
bahnen von Ligre-Rivière nach Richelieu, für 
Rechnung des Departements Indre-et-Loire 
betrieben, von Le Pallet nach Vallet, für 
Rechnung des Departements Loire-Inférieure 
betrieben, von Chars nach Marines, für 
Rechnung des Departements Seine-et-Oise