Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1914. (48)

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.l wer einen Gegenstand, der von einer Aufforderung (§5 2) 3) betroffa 
ist, beiseite schafft, beschädigt oder zerstört; 
.l wer der Aufforderung der zuständigen Behörde zum Verkaufe ven 
Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt find (I 4), nicht nachkommt 
wer Vorräte an Gegenständen, für die Höchstpreise festgesetzt sind 
dem zuständigen Beamten gegenüber verheimlichtz; 
wer den nach § 5 erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandet 
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7. 
Der Bundesrat wird ermächtigt, den Zeitpunkt zu bestimmen, zu welchen 
dieses Gesetz wieder außer Kraft tritt. 
S.. 
Dieses Gesetz tritt mit dem Tage seiner Verkündung in Kraft. 
  
(Nr. 4575.) Bekanntmachung über die Vertretung eines Genossen in der Generalversammun 
einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft und über das Ausscheiden m 
der Genossenschaft. Vom 17. Dezember 1914. 
D. Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächi### 
des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Rät 
Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: 
1. . 
Gehört ein Genosse einer eingetragenen Genossenschaft zu den Personen, 
die im & 2 des Gesetzes, betreffend den Schutz der infolge des Krieges an Wab 
nehmung ihrer Rechte behinderten Personen, vom 4. August 1914 (eiche 
Gesetzbl. S. 328) bezeichnet sind, so kann er sein Stimmrecht in der General 
versammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben. Für die Vollmacht ist d- 
schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein Bevollmächtigter kann mest 
als einen Genossen vertreten. 
8 2. 
Ist bei dem Gerichte, das die Liste der Genossen führt, infolge des Kricgs 
ein, wenngleich nur vorübergehender, Stillstand der Rechtspflege eingetreten, 
gilt, falls die Tatsache, die gemäß §§ 65 bis 68 des Gesetzes, betreffend di 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das Ausscheiden eines Genossen ke 
gründet, nicht bis zum Schlusse des Geschäftsjahrs, zu dem das Ausscheide 
erolgen soll, in die Liste eingetragen ist, das Ausscheiden auch ohne Eintragur 
mit dem Schlusse dieses Geschäftsjahrs als erfolgt. Unter der gleichen Voraus-
	        
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