Anlage 6 3
Allgemeine Bestandsaufnahme am 1. September 1916.
Zusammentstellung
über
die am 1. September 1916 ermittelten Vorräte
im
Bundesstaat ·....··...·..·...........·.........................-...........·........·...·......
nach kleineren Verwaltungsbezirken.
Es sind in diese Zusammenstellung nur die Vorräte aufzunehmen, die bei den einzelnen
Anmeldepflichtigen in einer Warengruppe 10 Pfund oder mehr, bei Eiern 100 Stück oder
mehr, betragen.
Anlage C 3: Öffentliche Körperschaften usw.
Die Zusammenstellung ist aufzurechnen und abzuschließen.