Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

Anlage 6 3 
  
Allgemeine Bestandsaufnahme am 1. September 1916. 
  
  
  
Zusammentstellung 
über 
die am 1. September 1916 ermittelten Vorräte 
im 
Bundesstanat ·....··...·..·...........·.........................-...........·........·...·......»·.......».·..»»......- 
  
nach kleineren Verwaltungsbezirken. 
Es sind in diese Zusammenstellung nur die Vorräte aufzunehmen, die bei den einzelnen 
Anmeldepflichtigen in einer Warengruppe 10 Pfund oder mehr, bei Eiern 100 Stück oder 
mehr, betragen. 
  
Anlage C 3: Öffentliche Körperschaften usw. 
  
Die Zusammenstellung ist aufzurechnen und abzuschließen.
	        
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