Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 938 — 
(Nr. 5392) Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web., Wirk= und Strick. 
waren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 21. August 1916. 
Ar# Grund des & 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs 
mit Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 
1916 ( Meichs- Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis: 
Die Bekanntmachung, betreffend die von der Regelung des Verkehrs mit 
Web-, Wirk= und Strickwaren für die bürgerliche Bevolkerung ausgeschloss enen 
Gegenstände vom 10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468) wird dahin abgeändert, 
daß an Stelle der Worte #mit Ausnahme der 997, 10, 14, 15 und 20 dieser 
Bekanntmachunge die Worte #mit Ausnahme der 9 7, 9 8 abf. 6, 9N 10, 14, 15 
und 20 dieser Bekanntmachunge treten. 
Berlin, den 21. August 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
(Nr. 5303) Bekanntmachung über die Anderung der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung 
des Bundesrats über die Einfuhr von Eiern vom 18. April 1916. Vom 
21. August 1916. 
Auf Grund der d#6 2, 4 der Verordnung des Bundesrats über die Einfuhr 
von Eiern vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 299) bestimme ich: 
l 
ssAbflderAusführungsbestimnumgcnzancrordnuugdcsBundcsrats 
über die Einfuhr von Eiern vom 18. April 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 300) erhält 
folgenden Absatz 2: 
Die Landeszentralbehörden können die Einfuhr im Grenzverkehre 
weiter beschränken oder verbieten; sie können bestimmen, daß diese Einfuhr 
nur über einzelne von ihnen zu bezeichnende Grenzstationen erfolgen darf. 
II 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 21. August 1916. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers 
Dr. Helfferich 
  
Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.