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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
Nr. 205
Inhalt: Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit -Web, Wirk- und Strickwaren für die
bürgerliche Bevölkerung. S. 1000. — Bekanntmachung über Höchstpreise für Gerstengraupen
(Rollgerste) und Gerstengrütze. S. 1010. — Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbe-
stimmungen zu den Bekanntmachungen über Höchstpreise für Petroleum und die Verteilung der
Petroleumbestände vom 8. Juli 1915, vom 21. Oktober 1915 und vom 1. Mai 1916. S. 1011.
(Nr. 5438) Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strick-
waren für die bürgerliche Bevölkerung. Vom 9. September 1916.
fuA Grund des § 19 der Bekanntmachung über die Regelung des Verkehrs
mit Web-, Wirk- und Strickwaren für die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 463) bringe ich folgendes zur öffentlichen Kenntnis:
In das Verzeichnis der Gegenstände nach der Bekanntmachung vom
10. Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 468), auf welche die Vorschrifken der Bekannt-
machung über die Regelung des Verkehrs mit Web-, Wirk- und Strickwaren für
die bürgerliche Bevölkerung vom 10. Juni 1916 mit Ausnahme des § 7, § 8
Abs. 6, der §§ 10, 14, 15 und 20 keine Anwendung finden, sind aufzunehmen:
36. Spielwaren aus Web-, -Wirk und Strickwaren, soweit die dazu er-
forderlichen Stoffe bereits am 2. September 1916 zugeschnitten waren.
Berlin, den 9. September 1916.
Der Reichskanzler
Im Auftrage
Freiherr von Stein
Reichs-Gesetzbl. 1916. 230
Ausgegeben zu Berlin den 11. September 1916.