Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

ohne Sek . . .. 8,— Mark 
mit Sack ................................. 10,30 v 
für Zuckerschnitzel nach dem Steffensschen Brühverfahren, 
ohne Sack. ......... ..... .. ..... . . . . . . . . .. 9,75 Mark 
mit Sbek . . . . .. . . . . .. 12% #r 
für das Kilogramm- 
prozent Jucker: 
für Melase . ...... .... .. . ... 0,16 Mark 
für Torfmelasse, 
ohne Sek. 0,24 2 
mitSack................................ 0/2% „ 
für Häckselmelasse, 
ohne Sseeeek .. 0n 2 
mit Sek.. 0)38 2 
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 5. Oktober 1916. 
Der Mräsident des Kriegsernährungsamts 
von Batocki 
  
  
Den Bezug des Reichs-Gesestzblatts vermitteln nur die Postanstalten. 
Herausgegeden im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerckl.
	        
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