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33. für cumaronharzhaltige Rückstände mit einem
Harzgehalte von unter 20 v. H. des Gesamt-
gewichs 25 Mark.
Die Preise gelten für je 100 Kilogramm Reingewicht.
Neben dem Ubernahmepreise kann für die Aufbewahrung bei längerer
Dauer eine angemessene Vergütung gewährt werden.
Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur nächsten Eisen-
bahn= oder Schiffsladestelle sowie die Kosten des Einladens.
*3
Die Preise gelten für Lieferung ausschließlich Verpackung. Die Verpackung
soll in versandfest gearbeiteten Blechtrommeln von je 200 Liter Wasserinhalt
erfolgen. Für harte Ware sollen glatte Trommeln von einer Blechstärke von
mindestens 0)5 Millimeter, für flüssige Ware gewellte Trommeln mit einer Blech-
stärke von mindestens 0,75 Millimeter verwendet werden. Für jede Trommel ist
ein Preis von 10 Mark zu zahlen.
Wird eine der Bestimmung des Abs. 1 nicht entsprechende Verpackung ver-
wendet, so geht ein während der Beförderung etwa entstandener Verlust zu Lasten
des Erzeugers, es sei denn, daß der Verlust auch bei der Verwendung der vor-
gesehenen Packung entstanden wäre.
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Die Vorschriften der 882, 3 sind auch für die Entscheidung des Ausschusses
zur endgültigen Festsetzung der Preise bindend.
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Die Erzeuger von Cumaronharz sind verpflichtet, ihre gesamte voraussicht—
liche Monatserzeugung, getrennt nach den im § 2 genannten Arten, bis zum letzten
Tage des vorhergehenden Monats der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum
anzuzeigen.
Die Erzeuger von Cumaronharz sind ferner verpflichtet, ihre gesamte Monats-
erzeugung bis zum 5. Monatstage des nächsten Monats, getrennt nach den im 9 2
genannten Arten, der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum anzuzeigen.
Die Deutsche Benzolvereinigung in Bochum hat die ihr nach Abs. 1 und 2
gemachten Angaben nach Arten und Erzeugern zusammenzustellen und an den Kriegs-
ausschuß für pflanzliche und tierische Ole und Fette unverzüglich weiterzugeben.
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Eine auf Antrag des Kriegsausschusses für pflanzliche und tierische Ole
und Fette durch die Deutsche Benzolvereinigung in Bochum vorzunehmende Be-