Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1196 — 
(Nr. 5531) Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zu der Verordnung üÜber 
den Verkehr mit Schwefel. Vom 27. Oktober 1916. 
Auf Grund des & 2 der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel vom 
27. Oktober 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1195) wird bestimmt: 
81 
Die Erzeuger von Schwefel sind verpflichtet, ihre gesamte Monatserzeugung 
bis zum zehnten Tage des nächsten Monats unter Angabe der Menge, des 
Schwefelgehalts und der phhysikalischen Beschaffenheit der Kriegschemikalicn 
Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, in Berlin 
anzuzeigen. 
82 
Die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private 
Schwefelwirtschaft, hat sich unverzüglich nach Empfang der Anzeige zu erklären, 
ob sie den Schwefel übernehmen will. Geht binnen drei Wochen nach Absendung 
des Angebots eine Erklärung nicht ein oder erklärt die Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, daß sie den Schwefel 
nicht übernehmen will), so erlischt die Lieferungspflicht. Erklärt sie, den ange- 
botenen Schwefel übernehmen zu wollen, so ist dieser auf ihr Verlangen an die 
von ihr aufgegebene Adresse zu verladen. 
Das Eigentum geht auf die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft über in 
dem Zeitpunkt, in welchem die Ubernahmeerklärung dem Eigentümer oder Er- 
zeuger zugeht. 
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Die Kriegschemikalien Aktiengesellschaft, Verwaltungsstelle für private 
Schwefelwirtschaft, darf für den von ihr übernommenen Schwefel nicht mehr 
als 32 Mark für je 100 Kilogramm Schwefel bei einem Schwefelgehalte von 
mindestens 99 vom Hundert des Gesamtgewichts zahlen. 
Die Preise gelten für je 100 Kilogramm Reingewicht und umfassen die 
Kosten der Beförderung bis zur nächsten Eisenbahn- oder Schiffsladestelle sowie 
die Kosten des Einladens. Neben dem Ubernahmepreise kann für die Aufbewahrung 
bei längerer Dauer eine angemessene Vergütung gewährt werden. Auch kann 
für die Auf bewahrung von Schwefel, welcher von der Kriegschemikalien Aktien- 
gesellschaft, Verwaltungsstelle für private Schwefelwirtschaft, gemäß 9 2 nicht 
übernommen wird, eine angemessene Vergütung gewährt werden. 
Für Schwefel von besonderer chemischer Beschaffenheit oder physikalischer 
Auf bereitung ist ein Juschlag oder ein Abschlag in der Höhe zu berechnen, wie 
es dem Handelsbrauch im Frieden entspricht. 
84 
Die Preise gelten für Lieferung ausschließlich Verpackung.
	        
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