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für jedes Füllungsgewicht ... . . .. . ... 2/25 Gramm
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
bei den übrigen selbsttätigen Balkenwagen mit einem Füllungs-
gewichte
bis 5 Kilogramm abwärtts. 1,, Gramm
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
von 4 Kilogramm . .. . .. . . . .. . .. . . . . . . . . .. 2 "„
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Lastj
von 3 Kilogramm . . . . . .. .. . . . . .. .. .. . . ... 2/ „
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
von 2 Kilogramm bis 100 Geam. 3
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
von weniger als 100 Gramm . . . . . . . . . . . . . .. 3
für die durch 10 Wägungen abgewogene Last
bei den selbsttätigen Laufgewichtswagen, wenn der durch die selbst-
tätige Laufgewichtseinrichtung abwägbare Teil in Bruchteilen der
größten zulässigen Last ausmacht,
höchsten" . . .. . .. . . . . ... 7,58 Gramm
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
mehr als!¼¾ und höchstens:: . . . ... 6 "„
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
mehr als ¼ und höchstennstt . . . ... 45 „
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
mehr als!/, und höchstens , . . . . . . .. . . . . . .. 3
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
mehr als! 22o . . . . . .. . .. 1% „
für jedes Kilogramm der durch 10 Wägungen
abgewogenen Last;
274°