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Reichs-Gesetzblatt
Jahrgang 1916
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1326 *
Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung. S. 1208.
(Nr. 5577) Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung. Vom
15. November 1916.
Auf Grund des 8 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908
(Reichs-Gesetzbl. S. 349) wird die Eichordnung vom 8. November 1911 (Beilage
zu Nr. 62 des Reichs-Gesetzbl. S. 960) wie folgt geändert:
Artikel 1
Eichung von Flächenmaßen
An die Stelle der besonderen Vorschriften unter I. C. treten die folgenden
Bestimmungen:
C. Flächenmaße (Planimeter, Flächenmeßmaschinen)
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Zulässige Meßgeräte
1. Julässig sind Einrichtungen, bei denen die auszumessende Fläche
a) mit einem am Ende eines Fahrstabs befindlichen Stifte unter
Abrollung einer den Flächeninhalt anzeigenden oder diese Anzeige ver-
mittelnden Meßrolle umfahren wird,
b) durch Uberfahren mit Messungselementen ganz oder in Abschnitten be-
stimmt und das Messungsergebnis auf eine Anzeigevorrichtung übertragen
wird, die den Gesamtinhalt der Fläche angibt.
Reichs-Gesetzbl. 1916. 297
Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1916.