Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1916. (50)

— 1295 — 
Reichs-Gesetzblatt 
Jahrgang 1916 
  
  
  
  
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1326 * 
Juhalt: Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung. S. 1208. 
  
(Nr. 5577) Bekanntmachung, betreffend Anderung und Ergänzung der Eichordnung. Vom 
15. November 1916. 
Auf Grund des 8 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 
(Reichs-Gesetzbl. S. 349) wird die Eichordnung vom 8. November 1911 (Beilage 
zu Nr. 62 des Reichs-Gesetzbl. S. 960) wie folgt geändert: 
Artikel 1 
Eichung von Flächenmaßen 
An die Stelle der besonderen Vorschriften unter I. C. treten die folgenden 
Bestimmungen: 
C. Flächenmaße (Planimeter, Flächenmeßmaschinen) 
*25 
Zulässige Meßgeräte 
1. Julässig sind Einrichtungen, bei denen die auszumessende Fläche 
a) mit einem am Ende eines Fahrstabs befindlichen Stifte unter 
Abrollung einer den Flächeninhalt anzeigenden oder diese Anzeige ver- 
mittelnden Meßrolle umfahren wird, 
b) durch Uberfahren mit Messungselementen ganz oder in Abschnitten be- 
stimmt und das Messungsergebnis auf eine Anzeigevorrichtung übertragen 
wird, die den Gesamtinhalt der Fläche angibt. 
Reichs-Gesetzbl. 1916. 297 
Ausgegeben zu Berlin den 27. November 1916.
	        
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